Honorarsätze der Bauherrenberater
Im Bereich des Regionalbüro Karlsruhe rechnet der vom Verband Privater Bauherren e.V. bestellte Bauherren-Berater seine Leistungen wie folgt ab:
Beratung je Stunde .....................
Technn. Mitarbeiter je Stunde ....
Fahrtzeitkosten pro Stunde ........
Fahrtkosten pro km .....................
Digitalfotos je Stück ....................
Farbdrucke; Fotos je Stck. ..........
SW-Drucke/Kopien je Seite .........
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netto
EUR 82,35
EUR 63,03
EUR 50,42
EUR 0,50
EUR 0,25
EUR 2,52
EUR 0,25
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brutto
EUR 98,00
EUR 75,00
EUR 60,00
EUR 0,60
EUR 0,30
EUR 3,00
EUR 0,30
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Wenn eine Arbeit außerhalb der üblichen Bürozeiten verlangt wird, kann folgender Zuschlag zum Stundenhonorar berechnet werden:
Zeit zwischen 18 und 22 Uhr: .......................
Samstag zwischen 8 und 16 Uhr: .................
Sonntag zwischen 8 und 19 Uhr: ..................
darüber hinaus gehende Zeiten: ...................
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25 %
25 %
50 %
100 %
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Telefonate und eMails mit beratendem Inhalt über 10 Minuten Länge werden mit o.a. Honorarsatz berechnet.
Nebenkosten für Porto, Telefon-, Telefax-, eMail-Gebühren werden mit 5% des Honorars pauschaliert.
Kopierkosten etc. werden nach Aufwand bzw. besonderer Vereinbarung berechnet.
Sonstiges
Die Beratung zu Zielen des VPB und Möglichkeiten der Mitwirkung des Bauherrenberaters
am Projekt des Mitgliedes ist im Rahmen eines Erstgespräches kostenfrei.
In sich abgeschlossene Leistungen werden kurzfristig abgerechnet.
Sporadisch in Anspruch genommene Leistungen werden zeitlich festgehalten, belegt und nach ca. 5 Beraterstunden, längstens jedoch halbjährlich mit Ihnen abgerechnet.
Wir weisen darauf hin, dass bestimmte - eher selten zu erbringende Leistungen - unter Berücksichtigung geltender gesetzlicher Vorschriften anders als nach Zeitaufwand abzurechnen sind. Der Bauherrenberater wird auf diese Umstände vor Entstehen einer Honorarpflicht hinweisen. Die Verrechnungssätze gelten ab Januar 2012.
Alle Beträge brutto inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Honorare, die gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. einer Honorarordnung unterliegen, werden nach diesen entsprechend abgerechnet.