Schimmel Neubau: Schimmel belastet zunehmend auch Neubauten

BERLIN. Schimmel ist kein reines Altbauproblem. Im Gegenteil: Immer häufiger entdecken Bausachverständige Schimmel auch im Neubau. Der Verband Privater Bauherren (VPB) schlägt Alarm. Manche Familie dürfte in ihr Haus gar nicht erst einziehen. Der Schimmel macht es von vornherein unbewohnbar, warnt der Verbraucherschutzverband.

Wie kann das passieren? Hauptursache für den zunehmenden Schimmelbefall im Neubau sind Feuchtigkeit und Nässe während der Bauphase, erläutert der Verband. Die Baustellen stehen monatelang offen, auch im Winter. Es regnet hinein, Wände, Decken und Böden werden nass, Schimmelsporen nisten sich ein. Wenn das nicht rechtzeitig entdeckt und der Bau nicht systematisch geschlossen wird, dann kann es zu großflächigen Schäden kommen, die hinterher aufwändig saniert werden müssen.

Ein weiteres Problem sind unbeheizte Baustellen. Sobald das Dach gedeckt und die Fenster eingebaut sind, das Haus also zu ist, beginnen die Handwerker mit dem Innenausbau und vor allem dem Innenputz. Auch im Winter. Weil Putz und Estrich aber viel Wasser enthalten, schlägt sich diese Feuchtigkeit im Neubau an kalten Stellen nieder. Verschärft wird diese Situation oft zusätzlich, wenn etwa die Fußbodenheizung in Betrieb genommen wird, der Dachboden aber nicht wärmegedämmt ist und nun die feuchte warme Luft aus den unteren Etagen, beispielsweise durch die Bodentreppenöffnung, bis an die kalten Dachflächen im Spitzboden gelangt und sich dort niederschlägt. Feuchtigkeit muss durch konsequentes Heizen und häufiges Lüften aus dem Haus entfernt werden, mahnen die VPB-Sachverständigen. Gelingt das nicht, bietet die Feuchtigkeit den idealen Nährboden für ungehemmtes Schimmelwachstum.

Solche Bauschäden müssen sehr ernst genommen werden, denn rund einhundert der 100.000 existierenden Schimmelpilzarten gefährden die Gesundheit der zukünftigen Hausbewohner. Haben sich solche Schimmelpilze erst einmal im Neubau etabliert, dann hilft nur eines: Sanierung aller betroffenen Bauteile und notfalls sogar deren Ausbau. Einfach nur drüber streichen, das funktioniert nicht, warnt der VPB. Auch die Gerichte erkennen Schimmelbefall inzwischen als gravierenden Bauschaden an, der beseitigt werden muss. Unter Umständen müssen dazu ganze Bauteile, bis hin zum befallenen Holz im Dachstuhl komplett ausgetauscht werden. Das ganze geht zu Lasten des Unternehmers, der den Schaden durch Nachlässigkeit verursacht hat.

Der VPB rät deshalb: Wer Schimmel auf seiner Baustelle entdeckt oder auch nur vermutet, der sollte umgehend einen unabhängigen Bausachverständigen hinzuziehen. Einmal, um sich Gewissheit zu verschaffen, zum anderen aber auch, um die Beweislage zu sichern und um Ansprüche gegen den Bauunternehmer geltend machen zu können. Nächster Schritt ist dann die komplette Beseitigung des Schimmels unter fachlicher Aufsicht. Bauherren müssen sich nicht mit Halbheiten zufrieden geben, bekräftigt der Verbraucherschutzverband: Schimmel schadet der Gesundheit und darf im Neubau keinesfalls toleriert werden.

>> VPB-Ratgeber_Schimmel-im-Neubau.pdf

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.