Neues Bauvertragsrecht: VPB und Justizministerium geben Informationsbroschüre für Baulaien heraus

BERLIN. Seit 1. Januar 2018 ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Es gilt für alle Verträge, die seit diesem Tag geschlossen werden. Die neuen gesetzlichen Regelungen, die vor allem für private Bauherren mehr Transparenz und Rechte bringen, sind allerdings bislang bei Verbraucherbauherren, die schlüsselfertig bauen oder kaufen, nur wenig bekannt. Das hat der Verband Privater Bauherren (VPB) in einer bundesweit durchgeführten Umfrage festgestellt und bereits Anfang 2019 in einer Studie veröffentlicht.

Diese Erkenntnisse haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) dazu veranlasst, die Reform des Bauvertragsrechts noch einmal auf breiter Ebene bekannt zu machen. Dazu hat der VPB unterstützt durch die Förderung des BMJV eine Broschüre herausgegeben, die die Besonderheiten des neuen Bauvertragsrechts für Laien verständlich erklärt und zusammenfasst.

Die Broschüre "Neues Bauvertragsrecht – Informationen für Verbraucherbauherren" ist kostenlos. Interessierte Bauherren und Kaufwillige können sie ab sofort beim VPB auf der Website herunterladen oder bei den VPB-Regionalbüros – nach vorheriger Terminvereinbarung – in gedruckter Form abholen. Download der Broschüre hier:

Bauvertragsrecht_Information-fuer-Verbraucherbauherren.pdf

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.

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