Glossarbegriff

Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.

Name des Begriffes: Notar
Beschreibungen des Begriffes:

Notar

Sie möchten ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen? Dann müssen Sie in Deutschland zum Notar. Nur der Notar darf Grundstücksangelegenheiten protokollieren. Er übernimmt an Staates Stelle hoheitliche Aufgaben. Der Notar regelt alle gesetzlich vorgeschriebenen Schritte für Sie. Dafür stellt er staatlich festgelegte Gebühren in Rechnung. Aufgabe des Notars ist die Abwicklung des Kaufs gemäß geltendem Recht. Der Notar muss dabei unparteiisch sein. Das heißt, es ist nicht seine Aufgabe, Sie darauf hinzuweisen, wenn Sie in einem Bauvertrag einseitig benachteiligt werden, solange der Vertrag geltendem Recht entspricht.

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
Zurück