Glossarbegriff

Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.

Name des Begriffes: Fertighaus
Beschreibungen des Begriffes:

Fertighaus

"Fertighaus" und "Schlüsselfertighaus": Wo liegt der Unterschied?

Immer wieder kommt es zu Irritationen, wenn es ums schlüsselfertige Bauen geht. Was ist ein "Schlüsselfertig-Haus"? Was ist ein "Fertighaus"? Da dieser Unterschied auch für den Verbraucher oft undurchsichtig, fachlich jedoch enorm wichtig ist, nutzen wir die Gelegenheit, ihn nochmals ausdrücklich zu erläutern:

Ein Schlüsselfertig-Haus ist ein Begriff aus der Vertragswelt, und zwar für ein Angebot, "ein Stück Haus" zum Festpreis zu planen und zu erstellen (dabei liegen Planung und Ausführung in einer Hand, mit allen Risiken der mangelhaften Selbstkontrolle) – im Gegensatz dazu können Bauherren ihr Haus beispielsweise auch von Freien Architekten planen lassen und anschließend die Ausführung bei Baufirmen beauftragen, wobei sie von ihrem Planer beraten werden.

Ein Fertighaus hingegen ist ein rein bautechnischer Begriff, der ein Haus umschreibt, das aus vorgefertigten Elementen erstellt wird – über die Vertragsgestaltung sagt der Begriff gar nichts aus. Man kann ein Fertighaus also in allen nur denkbaren Vertragskonstellationen erstellen lassen.


Ergänzende Informationen finden Sie u.U. hier:
Baugutachter - Bauberater - Bausachverständiger - Verbraucherverband - Bauvertrag - Bauinspektion - Thermografie - Verbraucherschutzbund

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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