Über unsBerater findenServicePresseLinksKontakt
Berater in der NäheBaupraxis
Suchen

Expertenrat am Mittwoch


Hier finden Sie immer die letzten Artikel aus unserer Rubrik "Expertenrat am Mittwoch".


01. Februar 2012

VPB rät: Vorsicht bei der Grunderwerbsteuer

BERLIN. Viele Bundesländer erhöhen die Grunderwerbsteuer. Das trifft Bauherren und Hauskäufer gleichermaßen, wenn auch in unterschiedlichem Umfang, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). Wer ein Haus vom Bauträger kauft, der muss die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis bezahlen, also auf Grund und Haus. Kauft er dagegen sein Grundstück und beauftragt anschließend einen Architekten mit Planung und Bau seiner Immobilie, dann bemisst sich die Grunderwerbsteuer nur nach dem Grundstückspreis. Der eigentliche Hausbau zählt nicht mehr dazu. Hier wittert mancher die Möglichkeit, Steuern zu sparen, indem er Grundstücks- und Hauspreis vertraglich trennt. Das Finanzamt kennt den Trick allerdings und prüft solche Geschäfte sehr genau. Stellt es dabei fest, der Kauf des Grundstücks ist an die Bedingung gekoppelt, einen bestimmten Architekten zu beauftragen, oder sind zum Grundstück schon fertige Pläne genehmigt die übernommen werden müssen, dann unterstellt das Finanzamt ein sogenanntes verbundenes Geschäft und erhebt Grunderwerbsteuer auf Haus und Grund. Bauherren müssen also immer darauf achten: Grundstücksverkäufer und Planer dürfen wirtschaftlich nicht miteinander verflochten sein.



25. Januar 2012

VPB rät: Vorm Gartenhauskauf zur Behörde

BERLIN. Immer mehr Bauherren verzichten auf den Keller. Keller sind teuer, und je nach Bodenbeschaffenheit technisch aufwändig. Aber schon nach kurzer Zeit stellen viele Hausbesitzer fest – ihnen fehlt Stauraum. Dann, so die Erfahrung des Verbands Privater Bauherren (VPB), kaufen sie eine Gartenhütte. Die Auswahl ist groß, jeder Baumarkt bietet sie an, zum großen Teil sogar als Bausatz. Aber Achtung: Nicht jede Gartenhütte darf überall aufgestellt werden. Je nach Größe und Höhe muss das Gartenhaus bestimmte Abstände einhalten. Wird es winterfest ausgebaut, braucht der Hausbesitzer dazu meist eine veritable Genehmigung, erinnert der VPB und rät: Vor dem Gartenhauskauf am besten erst beim Bauamt fragen, was machbar ist. Dazu am besten gleich den Prospekt mit den technischen Daten des in Frage kommenden Gartenhauses mitnehmen.



18. Januar 2012

VPB rät: Beim altersgerechten Umbauen gut beraten lassen

BERLIN. Die KfW hat ihr in den vergangenen Jahren beliebtes Programm zum altersgerechten Umbau von Wohnungen in abgespeckter Version ins neue Jahr übernommen. Zuschüsse gibt es nicht mehr, wohl aber zinsgünstige Darlehen. Das kann sich lohnen, so der Verband Privater Bauherren (VPB), vor allem, wenn die Umbauarbeiten sorgfältig geplant und vorbereitet werden. Haus- und Wohnungsbesitzer sollten beim Beseitigen von Barrieren nicht einfach Produkte aus dem Katalog bestellen oder sich nur von Firmen beraten lassen, die Lifte oder ähnliches einbauen. Sinnvoller ist es, Lösungen zu finden, die sich an den eigenen Gebrechen orientieren und zur Konstruktion des Hauses passen. Manche Dinge kann man auch nicht fertig kaufen. Sie müssen vom Architekten individuell geplant und vom Handwerker nach Maß gebaut werden.



11. Januar 2012

VPB rät Erben: Hauswert ermitteln lassen

BERLIN. Wer kennt den Spruch nicht: Verstehen Sie sich noch mit ihren Geschwistern oder haben Sie schon geerbt? Erbstreitigkeiten, auch um Immobilien, beschäftigen die Gerichte. Häufig geht es dabei auch um den Wert der elterlichen Immobilie. Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät dazu, den Wert des Hauses realistisch ermitteln zu lassen. Dabei helfen beispielsweise der zuständige Gutachterausschuss, der die offizielle Kaufpreissammlung führt oder ein seriöser Wertgutachter. Möchte die Erbengemeinschaft allerdings nicht nur eine Momentaufnahme, sondern auch das Potenzial der Immobilie bewerten lassen, beispielsweise weil ein Erbe erwägt, die Immobilie zu übernehmen und die anderen auszuzahlen, dann sollte sie einen neutralen Bau- und Wertgutachter mit der Wertermittlung beauftragen. Der Unabhängige beurteilt nicht nur den Ist-Zustand, sondern kann auch die zukünftigen Ausgaben für Nachrüstpflichten und notwendige Sanierungsmaßnahmen exakt beziffern.



04. Januar 2012

VPB rät: Bauverträge auf Vollständigkeit prüfen lassen

BERLIN. Zwei Drittel aller Bauverträge für Schlüsselfertigimmobilien haben eklatante Mängel. Rund 65 Prozent aller Bauverträge sind unvollständig, wichtige Leistungen fehlen in diesen Bauverträgen ganz einfach und müssen, weil notwendig, später vom Bauherrn zusätzlich bezahlt werden, so die Erfahrungen des Verbands Privater Bauherren (VPB). Das beginnt bei den Vermessungsarbeiten, geht über das Bodengutachten und den Erdaushub bis hin zu Anschlüssen und Erschließungskosten. All diese Positionen gehören zu einem schlüsselfertigen Haus und sollten auch im Festpreis enthalten sein. Aber viele Bauträger lassen sie im Bauvertrag weg – und sie sich später zusätzlich teuer bezahlen. Diese Extras summieren sich im Laufe der Bauzeit auf im Schnitt 25.000 Euro pro Objekt. So viel müssen Bauherren nachzahlen, die einen lückenhaften Bauvertrag unterzeichnet haben. Das entspricht immerhin dem Gegenwert eines Mittelklassewagens! Der VPB rät deshalb: Alle Verträge vor Unterschrift vom unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen.



28. Dezember 2011

VPB erinnert: Kein Feuerwerk nahe Fachwerkhäusern

BERLIN. Silvesterraketen verursachen jedes Jahr Unfälle und Brandschäden. Deshalb ist das Abfeuern von Raketen in der Nähe von Fachwerk- und Reetdachhäusern laut 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz verboten. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB) zum Jahreswechsel. Darüber hinaus dürfen Feuerwerkskörper auch nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen gezündet werden. Manche Städte haben Feuerwerkskörper auch aus ihren Altstädten verbannt. Damit soll die historische Bausubstanz geschützt werden. Wer leichtfertig Feuerwerkskörper oder gar nicht zugelassene Pyrotechnik abfeuert, der haftet für die Schäden, die dabei entstehen. Verursacht eine Rakete trotz aller Sorgfalt Schäden an einem Gebäude, bezahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers den Schaden oder die Gebäudeversicherung des Hausbesitzers. Vorausgesetzt, er ist entsprechend versichert.







© VPB 2012, Berlin zur Homepage Diese Seite drucken

Die Inhalte dieser Seite sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die der Vervielfältigung, der Übersetzung und der Verwendung in elektronischen bzw. mechanischen Systemen behält sich der Urheber vor. Eine Nutzung der Texte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.