VPB: Nicht auf DIN-Normen verlassen

Wer ein schlüsselfertiges Haus kaufen möchte, der muss dazu einen Bauvertrag mit Bauleistungsverzeichnis unterschreiben. Solche Verträge wimmeln in der Regel von Fachbegriffen.

Häufig werden dabei DIN-Normen zitiert. Der Verband Privater Bauherren (VPB) warnt davor, sich allein auf diese Begriffe zu verlassen: DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern technische Regelungen. Sie sind auch nicht zwingend vorgeschrieben, sondern haben lediglich Empfehlungscharakter. Gerade bei der Dämmung wird das jedem einleuchten. Was vor zehn Jahren beispielsweise bei der Heizungstechnik oder Wärmedämmung Stand der Technik war, das ist heute längst überholt.

Erst seit wenigen Jahren fragen Bauherren nach barrierearmen Häusern und Wohnungen. Viele Schlüsselfertiganbieter folgen inzwischen diesem Trend und bieten in ihren Verträgen entsprechende Ausstattungen an. Dabei werden dann jedoch keine Normen zitiert, sondern blumige Umschreibungen gewählt. Auch hier ist Vorsicht geboten, warnen VPB-Experten, denn wie ein barrierearmes Haus letzten Endes ausgestattet ist, das sollte sich vor allem nach dem Handicap der Bewohner richten.

Der VPB rät deshalb allen Bauherren, sich weder auf schön zu lesende Umschreibungen noch auf DIN-Normen zu verlassen, sondern mit unabhängigen Bausachverständigen den Vertrag daraufhin zu prüfen, ob wirklich das festgehalten ist, was die Bauherren tatsächlich brauchen – und vor allem auch nicht entscheidende Dinge fehlen. Das lohnt sich, denn die Bauherren bekommen dafür wirklich das, was sie benötigen und haben keine teuren Nachträge zu befürchten oder gar Dinge bezahlt, die sie nicht haben wollten. Damit Bauherren trotz der verwirrenden Vielfalt an Begriffen, Regeln und auch Rechtsvorschriften stets das für sie Richtige und technisch Bestmögliche bekommen, sollten sie ihren Bauvertrag grundsätzlich vor Vertragsabschluss von unabhängigen Bausachverständigen prüfen lassen, rät der VPB.