Wegweisende Urteile
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- Name des Begriffes: Schwarzgeld
- Beschreibungen des Begriffes:
Schwarzgeld
"Schwarz" ist voll und ganz nichtig!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 11. Juni 2015 zum Aktenzeichen 216/14 eine Rechtsprechungsänderung zur sogenannten Schwarzarbeit abgeschlossen. Ergebnis: Schwarzarbeit am Bau genießt keinerlei Rechtsschutz!
Wie war die Vorgeschichte? Ein Dachgeschossausbau sollte etwa 12.500 Euro kosten, Bauherr und Firma einigten sich aber darauf, alles für 10.000 Euro in bar zu machen. Es gab dann noch eine Rechnung, die aber den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes nicht genügte. Am Ende hatte der Bauherr gezahlt, fand das Werk aber mangelhaft und verlangte Schadensersatz in Höhe von rund 8.000 Euro. Der BGH ließ ihn leer ausgehen: nicht nur der Vertrag sei nichtig, es bestünden auch keine Ansprüche auf Rückzahlung des dem Unternehmer übereigneten Geldes, befanden die Richter. Weil der Gesetzgeber die Beteiligten einer solchen Steuerhinterziehung auch zivilrechtlich vollkommen schutzlos stellen will, käme auch kein Rückzahlungsanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung des Bauunternehmers infrage, wie das Berufungsgericht in seinem Versuch, den privaten Bauherren doch etwas zu schützen, geurteilt hatte. Für den Bauherrn sind das gezahlte Schwarzgeld und die Prozesskosten dreier Instanzen nun verloren, dazu kommen noch ein nicht nachgebesserter Dachausbau und noch ein Steuerstrafverfahren.
VPB-Fazit: diese Entscheidung trifft den Bauherrn zwar hart, aber Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit sind keine Kavaliersdelikte - denn ohne Steuern ist kein Staat zu machen. Private Bauherren sollten sich daher nicht auf solche Machenschaften einlassen. - Typ des Begriffes: definition
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