Wegweisende Urteile

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Name des Begriffes: Photovoltaikanlagen
Beschreibungen des Begriffes:

Photovoltaikanlagen

Gewährleistungsfrist für Auf-Dach-Photovoltaikanlagen weiter problematisch

Wer auf dem Dach seines Hauses nachträglich eine Photovoltaikanlage installiert hat, hofft auf jahrzehntelangen störungsfreien Betrieb. Wenn aber die Anlage einen Defekt aufweist, ist es nicht leicht zu entscheiden, ob die Verjährung bereits zwei Jahre nach Übergabe beziehungsweise Ablieferung oder Abnahme eingetreten ist oder doch fünf Jahre beträgt. Während der für das Kaufrecht zuständige achte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) eher einer zweijährigen Gewährleistung zuneigt (Urteil vom 9. Oktober 2013, Az. VIII ZR 318/12), scheint der für das Werkvertragsrecht zuständige siebte Zivilsenat des BGH den Anwendungsbereich der fünfjährigen Gewährleistungsfrist etwas großzügiger zu handhaben (Urteil vom 2. Juni 2016, Az. VII ZR 348/13).

VPB-Fazit: Bis über die Abgrenzungskriterien Klarheit herrscht, sollten private Bauherren zur Sicherheit rechtzeitig vor Ablauf einer möglichen Gewährleistungsfrist von nur zwei Jahren ihre Anlage noch einmal vom Fachmann untersuchen lassen.

Typ des Begriffes: definition
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