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Name des Begriffes: Nachbesserung
Beschreibungen des Begriffes:

Nachbesserung

Meist keine Nachbesserungspflicht bei nicht vertragsgemäßem Heizkessel, wenn es allein um geringe Energiemehrkosten geht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 18. Juli 2013 zum Aktenzeichen VII ZR 231/11 entschieden, dass die Nachbesserungskosten für den Austausch eines Heizkessels in Höhe von circa 11.000 Euro in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem durch die so erfolgte Mängelbeseitigung erzielbaren Erfolg stehen, wenn die dadurch erzielte Energieeinsparung lediglich 1,5 Prozent (Randnummer 11) beträgt.

Was war der Streitpunkt? Vertraglich geschuldet war eine Brennwertheizanlage, eingebaut wurde aber ein Niedrigtemperaturkessel. Revisionsrechtlich war zu unterstellen, dass ein Austausch lediglich eine Energieeinsparung von 1,5 Prozent ausgemacht hätte. Um das endgültig zu klären, musste der BGH die Sache wieder zurückverweisen. Der Prozess ging also quasi in die "4. Instanz".

VPB-Fazit: Bevor man jahrelang prozessiert oder sich Jahrzehnte über falsche und unwirtschaftliche Haustechnik ärgert, sollte man sein Projekt vor Vertragsschluss und während der Bauausführung von unabhängigen Sachverständigen kontrollieren lassen. Mit guter, unabhängiger Beratung wäre das Problem vor dem Einbau entdeckt worden und der Fehler hätte vermieden werden können. Es wäre gar nicht erst zu den unverhältnismäßig hohen Nachbesserungskosten gekommen

Typ des Begriffes: definition
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