Wegweisende Urteile
Interessante Urteile in alphabetischer Reihenfolge
- Name des Begriffes: Luxusmodernisierung - WEG
- Beschreibungen des Begriffes:
Luxusmodernisierung - WEG
Eigentümer dürfen Mietobjekte modernisieren und üblichen Standards anpassen
Modernisierungsarbeiten sind nötig, um den Wert einer Immobilie zu erhalten. Das gilt auch für Mietobjekte. Mieter müssen Modernisierungen normalerweise dulden, stellten aber häufig die Frage: Ist die geplante Modernisierung angemessen oder handelt es sich um eine Luxussanierung? Das Amtsgericht München hat in einem solchen Fall entschieden: Eine Modernisierung mittels Anbau eines Balkons, Außenaufzug, Zentralheizung, Isolierverglasung und dreiadriger Stromkabel muss der Mieter dulden. Es handelt sich dabei nicht um eine Luxussanierung. (AG München, Urteil vom 30. Dezember 2017, Az.: 453 C 22061/15)
Worum geht es? Problematisch ist bei Modernisierungen von Mietobjekten immer die Abgrenzung zwischen "angemessen" und "luxuriös". Das AG München hat in seinem Urteil klar Stellung bezogen: Nicht jede Modernisierung ist gleich eine Luxusmodernisierung. Wenn die Modernisierungsmaßnahmen lediglich dazu dienen, die Immobilie an den üblichen Wohnkomfort sowie die technischen und sonstigen nachgefragten Standards anzupassen, damit sie langfristig vermietbar bleibt, dann muss der Mieter diese Baumaßnahmen des Eigentümers grundsätzlich dulden.
Die Modernisierung zur Anpassung einer Immobilie an den Wandel des Fortschritts ist nach Ansicht des Gerichts Ausdruck des grundrechtlich verankerten Eigentumsschutzes.
VPB-Fazit: Den Vorwurf, Wohnungen luxuriös zu sanieren, um anschließend die angestammten Mieter durch erhöhte Mieten zu vertreiben, ist ein oft pauschal geäußerter Verdacht, der nach VPB-Erfahrungen aber an den Realitäten vorbeigeht. In Einzelfällen mag er zutreffen, das Gros der Vermieter erhält mit den Modernisierungen lediglich das Niveau seiner Mietobjekte. In Deutschland sind 80 Prozent aller Wohnungen in Privatbesitz. Gerade Selbstnutzer und Kleinvermieter möchten und müssen ihre Immobilien mit Augenmaß und zu ihrem verfügbaren Budget passend instand halten, denn die Immobilien sind wichtiger Bestandteil der privaten Altersvorsorge. Für überteure Luxusmodernisierungen haben sie ebenso wenig Geld und Verständnis wie für jahrelange Vernachlässigung.
Das Urteil ist nach Zurückweisung der Berufung seit 27.09.2017 rechtskräftig. Mit der Entscheidung über die Duldung der Baumaßnahme ist noch keine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der angekündigten Mieterhöhung getroffen. AG München, Urteil vom 30. Dezember 2016, Az.: 453 C 22061/15; Entscheidung ist nach Zurückweisung der Berufung seit dem 27. September 2017 rechtskräftig - Typ des Begriffes: definition
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