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Name des Begriffes: Kostenrahmen
Beschreibungen des Begriffes:

Kostenrahmen

Architekt muss Kostenrahmen seiner Bauherren klären

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 21. März 2013 zum Aktenzeichen VII ZR 230/11 klargestellt, dass ein Architekt, der ein Wohnhaus plant, ohne die wirtschaftlichen Möglichkeiten seines privaten Auftraggebers zu kennen, regelmäßig seine Pflichten aus dem Architektenvertrag verletzt und deshalb auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann.

Was steckt dahinter? Äußern private Bauherren gegenüber dem Architekten ihre Vorstellungen von den Kosten, dann muss der diese bei seinen Planungen beachten. Zumindest muss er das Thema "Kosten" ansprechen und die Frage des Budgets mit den Bauherren klären. Keinesfalls darf er die Äußerungen der Bauherren widerspruchslos hinnehmen und sich dann doch darüber hinwegsetzen. Er muss auch dann die Vorstellungen der Bauherren beachten, wenn sie nicht ganz konkret beziffert sind. VPB-Fazit: Private Bauherren klären und kommunizieren ihr Budget besser gleich zu Anfang ihres Projekts. Je eindeutiger, desto besser. Tun sie das nicht, und der Planer reißt die Latte, ist er zwar schadenersatzpflichtig, aber den Schadensersatz müssen die Bauherren erst einmal vor Gericht erstreiten. Das Verfahren sollte sich niemand zumuten. Besser ist es, gleich am Anfang klare Verhältnisse zu schaffen.

Typ des Begriffes: definition
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