Wegweisende Urteile
Interessante Urteile in alphabetischer Reihenfolge
- Name des Begriffes: Eigenbedarfskündigung - WEG
- Beschreibungen des Begriffes:
Eigenbedarfskündigung - WEG
Eigenbedarfskündigung sehr sorgfältig formulieren
Wer seine vermietete Immobilie in Zukunft für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen möchte, muss die Eigenbedarfskündigung sehr sorgfältig formulieren, sonst ist sie unwirksam. Das Amtsgericht Düsseldorf hat das in seinem Urteil deutlich formuliert: Eine wirksame Eigenbedarfskündigung liegt nur bei hinreichender Angabe der Personen und deren Eigennutzungsinteresse vor (AG Düsseldorf, Urteil vom 7. August 2017, Az.: 25 C447/16).
Worum geht es? Das Amtsgericht Düsseldorf hat die eine Räumungsklage eines Vermieters abgewiesen, weil dieser das berechtigte Interesse an der (vorzeitigen) Beendigung des Mietverhältnisses dem Mieter gegenüber nicht ausreichend dargelegt hat. Eine Eigenbedarfskündigung setzt nach Ansicht des Gerichts immer voraus, dass ausdrücklich die Gründe für das berechtigte Interesse im Rahmen des Kündigungsschreibens angegeben werden. Das sieht auch § 573 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vor. Der Mieter solle grundsätzlich Klarheit über seine Rechtsposition haben und die Möglichkeit, alles Erforderliche für die Wahrung seiner Interessen zu veranlassen.
Konkret verlangt das Amtsgericht Düsseldorf im Kündigungsschreiben folgende Informationen: Zum einen die konkrete Angabe und Anzahl der Personen, für die die Immobilie benötigt wird. Zum anderen eine Darlegung des Interesses der Personen an der eigenen Verwendung der Immobilie, mit Hinweisen, zum Beispiel, inwieweit sich die aktuelle Wohnort- und Arbeitssituation des Vermieters durch einen Einzug verbessert oder ändert.
Als nicht ausreichend sieht das Amtsgericht die pauschale Formulierung des Vermieters an, das Haus für sich und seine Kinder nutzen zu wollen.
VPB-Fazit: Wer schon vor der Vermietung weiß, dass er seine Immobilie in absehbarer Zeit einmal selbst nutzen möchte, der sollte versuchen, den passenden Mieter zu finden und einen entsprechenden Vertrag zu vereinbaren. Der VPB hat dazu den Leitfaden "Mietrecht für Bauherren: Damit sich Vermieten lohnt" herausgegeben. Sie bekommen ihn hier.
AG Düsseldorf, Urteil vom 7. August 2017, Az.: 25 C447/16 - Typ des Begriffes: definition
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