Wegweisende Urteile
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- Name des Begriffes: Bindefristen
- Beschreibungen des Begriffes:
Bindefristen
Bindefristen sollten vier Wochen nicht überschreiten
Wohnungskäufer sollten auf sogenannte Bindefristen im Vertrag achten! Was ist das genau? Es sind vertraglich vereinbarte Fristen, innerhalb derer der Bauträger den Bauvertrag annehmen oder ablehnen kann. Solche Fristen sind nicht im Interesse der Käufer. Sie sollten vier Wochen nicht übersteigen.
Was steckt dahinter? Größere Altbauten werden oft von Bauträgern saniert, in Wohnungen aufgeteilt und veräußert. Zum Kauf der Wohnung müssen die Käufer einen entsprechenden Kaufvertrag beim Notar abschließen. Diesen Vertrag sollten sie vor der Unterzeichnung prüfen lassen, denn Bauträger vereinbaren oft eine Zustimmungsfrist, die sogenannte Bindefrist, innerhalb derer sie den Vertrag annehmen oder ablehnen können. Die Firmen sichern sich so zunächst einen Kaufinteressenten, suchen aber parallel nach noch solventeren Käufern. Wer am meisten bietet, der bekommt zum Schluss den Zuschlag des Bauträgers. Der andere geht leer aus, hat aber viel Ärger, weil er vielleicht schon die Mietwohnung gekündigt und die Finanzierung angeschoben hat. Lange Bindefristen sind also nicht im Interesse der Käufer; sie halten den Käufer hin. Bindefristen sollten beim Kauf einer finanzierten Immobilie vier Wochen nicht überschreiten. Dazu hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) verschiedene Urteile gefällt (Urteile vom 27.09.2013 - Az.: V ZR 52/12 und 17.01.2014 - Az.: V ZR 5/12).
VPB-Fazit: Käufer sollten den Kaufvertrag vor der Unterzeichnung vom unabhängigen Experten prüfen lassen, damit unter anderem solche Bindefristen nicht unbemerkt bleiben - und der Käufer weiß, dass er selbst bei notarieller Beurkundung seines Angebotes immer noch leer ausgehen kann, falls der Bauträger innerhalb der Bindefrist einen solventeren Käufer findet. - Typ des Begriffes: definition
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