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Name des Begriffes: Baugenehmigung – TA-Lärm
Beschreibungen des Begriffes:

Baugenehmigung – TA-Lärm

Zu laute Tiefgaragenzufahrt

Wer an seinem Wohnhaus eine Tiefgarage plant, sollte grundsätzlich darauf achten, dass sich der zu erwartende Lärm unter anderem durch deren Zufahrtsrampe – vor allem nachts – im Rahmen der zulässigen Grenzwerte hält. Er läuft ansonsten Gefahr, dass seine Baugenehmigung nachträglich durch die künftigen Nachbarn erfolgreich gerichtlich angegriffen wird.

Worum geht es? Das Verwaltungsgericht Koblenz (VG Koblenz, Urteil vom 13. März 2018, Az.: 1 K 872/17) hat eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage aufgehoben, da die Genehmigung das nachbarrechtliche Rücksichtnahmegebot verletze, wenn beim Befahren der in die Tiefgarage führenden Rampe nachts Geräuschimmissionen entstehen, die die zulässigen Grenzwerte der TA-Lärm überschreiten.

Das OVG Rheinland-Pfalz hat in der Berufung das Urteil des VG Koblenz zwar aufgehoben und zu Gunsten des bauwilligen Nachbarn entschieden (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. 09. 2019, Az.: 1 A 10673/18). Allerdings bezogen auf die Überschreitung der Grenzwerte der TA am Ende nur mit der Begründung, das sei im Fall durchschnittlich bloß einmal pro Nacht zu erwarten und daher hinzunehmen.

VPB-Fazit: Daher aufgepasst auch bei der Planung einer Tiefgarage! Ist davon auszugehen, dass beim Nachbarn infolge des Fahrverkehrs zur Tiefgarage durch die Beschaffenheit der geplanten Rampe zur Garage Geräuschimmissionen entstehen, die die Grenzwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) überschreiten, kann die Baugenehmigung durch den Nachbarn erfolgreich angefochten werden.

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. 09. 2019, Az.: 1 A 10673/18

Typ des Begriffes: definition
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