Wegweisende Urteile
Interessante Urteile in alphabetischer Reihenfolge
- Name des Begriffes: Annahmefristen
- Beschreibungen des Begriffes:
Annahmefristen
Annahmefristen für Bauträger begrenzt
Wer beim Bauträger eine Immobilie erwirbt, der sollte auf Bindefristen achten, wenn er ein notariell beurkundetes Angebot auf Abschluss eines Bauträgervertrages abgibt!
Worum geht es? Altbauten werden oft von Bauträgern saniert, in Wohnungen aufgeteilt und veräußert. Das ist ein lukratives Geschäft für die Investoren. Manche Bauträger räumen sich dann im Angebot eine Annahmefrist ein. Die Firmen sichern sich so zunächst einen Kaufinteressenten, können aber parallel nach noch solventeren Käufern suchen. Wer dann am meisten bietet, der bekommt zum Schluss den Zuschlag des Bauträgers. Andere gehen leer aus, haben aber viel Ärger, weil sie vielleicht schon die Finanzierung angeschoben oder gar die Mietwohnung gekündigt haben. Lange Bindefristen sind nicht im Interesse der Käufer. Beim Bauträgervertrag sollten sie vier Wochen nicht überschreiten. Das sieht auch der Bundesgerichtshof so (Urteile vom 27.09.2013 - Az.: V ZR 52/12 und 17.01.2014 - Az.: V ZR 5/12). Wird diese Frist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bauträgers wesentlich überschritten, was ohne besondere Umstände, die für eine Verlängerung zu Gunsten des Bauträgers sprechen, bei sechs Wochen der Fall ist, ist diese Bindefrist unwirksam, so der BGH im Leitsatz der Entscheidung zum Aktenzeichen V 5/12.
VPB-Fazit: Den Kaufvertrag vor der Unterzeichnung vom unabhängigen Experten prüfen lassen, damit solche Fristen nicht unbemerkt bleiben.
- Typ des Begriffes: definition
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