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- Name des Begriffes: Vermieterbescheinigung
- Beschreibungen des Begriffes:
Vermieterbescheinigung
Seit dem 1. November 2015 müssen Mieter und Vermieter sowohl den Einzug als auch den Auszug eines Mieters bei der Meldebehörde melden. So bestimmt es das Bundesmeldegesetz. Der Gesetzgeber will damit Scheinanmeldungen verhindern, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB).
Am 1. November 2016 hat sich nun Folgendes geändert: Vermieter müssen den Auszug eines Mieters nicht mehr melden. Alles andere bleibt aber wie es war: Einzüge müssen nach wie vor von beiden gemeldet werden. Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug müssen sowohl Vermieter als auch Mieter den Einzug anzeigen. Dazu muss der Vermieter dem Mieter eine Bestätigung übergeben, die dieser wiederum bei der Meldebehörde abgibt.
Und das kann problematisch werden für die Mieter. Dann nämlich, wenn sich der Vermieter die vollen zwei Wochen Zeit lässt, um dem Mieter die Bescheinigung zu überreichen. Der Mieter gerät damit zeitlich in Verzug und das kann teuer werden.
Denn nicht nur das Unterlassen der Ausstellung der Bestätigung, schon die Überschreitung der Fristen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld belegt werden kann. Das gilt auch für den Fall, dass die Bestätigung von jemand anderem als dem Vermieter oder einem von ihm Beauftragten - regelmäßig also der Hausverwaltung - stammt.Auch bei Nutzung elektronischer Kommunikation ändert sich daran nichts: Wenn die Bestätigung vom Vermieter elektronisch direkt an die Meldebehörde übermittelt wird, erhält er von ihr ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal, das der Mieter dann immer noch bei der Behörde vorlegen muss. Und zwar innerhalb der vorgegebenen zwei Wochen.
Private Bauherren, die ihre Immobilie durch Vermietung einer Einliegerwohnung finanzieren oder vermietete Immobilien als Altersvorsorgebaustein nutzen, müssen also aufpassen, damit Fristen gewahrt werden und auch das Verhältnis zwischen ihnen und dem neuen Mieter nicht gleich von Anfang an leidet. Der VPB rät zur praktischen Lösung: Vermieter sollten die Meldebescheinigung bereits bei der Wohnungs- und Schlüsselübergabe aushändigen. Dann liegt es am Mieter, ob er den Termin einhalten kann. Da die Meldebehörden in der Regel Formulare in Papierform und zum Herunterladen anbieten, lässt sich das gut vorbereiten. Eventuelle Daten, die der Vermieter dafür vom Mieter braucht, kann er bereits vorab einholen. Mit der Übergabe der Bestätigung ist der Vermieter aus dem Obligo.
Vermieter können die Anmeldungsbestätigung auch online erledigen. Das lohnt sich vor allem für Vermieter mehrerer Objekte, mit häufigerem Mieterwechsel. Der private Vermieter wird eher die klassischen Papierformulare nutzen. Wichtig für alle Vermieter: Wer Gefälligkeits- oder Scheinbestätigungen ausstellt, muss mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld rechnen. - Typ des Begriffes: definition
- Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
Zu weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige VPB-Büro in Ihrer Region: Berater finden.


