Expertentipps
Interessante Expertentipps mit baurechtlichem Inhalt
- Name des Begriffes: Skonto
- Beschreibungen des Begriffes:
Skonto
Im Baugewerbe sind sogenannte Skontovereinbarungen üblich, sprich die Reduzierung der Rechnungssumme, sofern diese innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird. Bis zu fünf Prozent Skonto räumen Handwerksfirmen in der Regel ein. Skonto muss allerdings immer vorher vereinbart werden. Das heißt, der Hausbesitzer muss sich zum Beispiel beim Sanitärinstallateur oder Heizungsbauer ausdrücklich nach Skonto erkundigen. Außerdem muss die Vereinbarung eindeutig sein. Das heißt, es muss genau festgelegt werden, in welcher Höhe und innerhalb welcher Fristen und von welchen Zahlungen Skonto abgezogen werden kann. Unbedingt einhalten sollten Auftraggeber die vereinbarte Skontofrist. Relevant ist dabei nicht der Zeitpunkt der Zahlung, sondern der Stichtag des Zahlungseingangs auf dem Konto der beauftragten Bau- oder Handwerksfirma - sofern nichts anderes vereinbart ist. Das sollten Auftraggeber einkalkulieren.
- Typ des Begriffes: definition
- Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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