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Name des Begriffes: Sicherheiten im Vertrag festschreiben!
Beschreibungen des Begriffes:

Sicherheiten im Vertrag festschreiben!

Seit Anfang 2009 hat jeder, der ein schlüsselfertiges Haus mit einem Unternehmer baut und dabei abschlagsweise zahlt, Anrecht auf eine so genannte Erfüllungssicherheit. Das kann beispielsweise eine bestimmte Summe sein, die der Käufer zurückbehält, um im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmers sein Haus mit anderen Firmen fertig bauen zu können. Fünf Prozent des Vergütungsanspruchs sind gesetzlich vorgesehen. Allerdings räumen manche Firmen den Bauherren diese Sicherheiten nicht von sich aus ein. Etliche verschwiegen sie einfach. Die Bauherren müssen die Sicherheit also verlangen und sollten sie auch gleich in den Vertrag schreiben lassen. Der VPB rät: aufmerksam sein und keinesfalls auf diese Sicherheiten zu verzichten!

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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