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Name des Begriffes: Schneeräumen für Bauherren
Beschreibungen des Begriffes:

Schneeräumen für Bauherren

Wenn es schneit oder eisiger Regen auf dem Trottoir zu gefährlicher Nässe gefriert, dann sind Hauseigentümer in der Pflicht. Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht betrifft alle Hauseigentümer. Zu ihren Obliegenheiten im Winter gehören die Räum- und Streupflicht auf allen begehbaren Wegen und Flächen der Grundstücke, ferner in den Hauseingängen, den Garagenhöfen, wie auch rings um die Mülltonnenstandplätze. Diese Pflicht trifft im Übrigen nicht nur Hausbesitzer, sondern auch Bauherren, deren Haus noch gar nicht fertig ist, stehen in der Pflicht: Sobald ihnen das Grundstück gehört, haben sie auch die Verkehrssicherungspflicht und müssen im Winter - zum Beispiel - Schnee räumen.

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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