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Name des Begriffes: Rechtsform der Baufirma
Beschreibungen des Begriffes:

Rechtsform der Baufirma

Manchmal zeigen sich Baumängel am neuen Haus erst nach längerer Zeit. Deshalb hat der Gesetzgeber privaten Bauherren eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren nach Abnahme eingeräumt. Nach so langer Zeit ist es manchmal schwer, die Firma, die für die Beseitigung des Mangels zuständig ist, wiederzufinden. Mitunter ist das Bauunternehmen in der Zwischenzeit umgewandelt worden, statt als GmbH arbeitet die Firma nun als Kommanditgesellschaft (KG) oder umgekehrt. Für Bauherren, die Mangel rügen möchten, hat sich der alte Vertragspartner damit quasi in Luft aufgelöst. Das ist aber keine Katastrophe, denn der Gesetzgeber schützt die Interessen der Kunden. Ihnen entstehen durch die Umwandlung der Rechtsform keine Nachteile. Die Firma muss auch in der neuen Rechtsform für ihre alten Pflichten - und damit die Mängelbeseitigung - geradestehen. Auf der Suche nach dem richtigen Rechtsnachfolger hilft oft der Blick ins Handelsregister.

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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