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Name des Begriffes: Rauchwarnmelder nachrüsten
Beschreibungen des Begriffes:

Rauchwarnmelder nachrüsten

Alle Bundesländer schreiben den Einbau von Rauchwarnmeldern in Neubauten vor. Auch Altbauten müssen in allen Ländern inzwischen nachgerüstet werden - nur in Sachsen läuft die Umrüstungspflicht bis Ende 2023. Auch wenn in der Regel kein Amt den Einbau der Melder kontrolliert, rät der VPB Hausbesitzern doch dringend zum Einbau: Rauchwarnmelder retten Leben! Sie sind leicht zu installieren, können sogar an die Decke geklebt werden. Rauchwarnmelder sollten mit dem Qualitätszeichen Q gekennzeichnet sein und der Angabe EN 14604. Das Q ist ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchwarnmelder, die sich für den Langzeiteinsatz eignen. Auch solche Modelle sind inzwischen preisgünstig auf dem Markt. Die DIN 14676 regelt die Montage von Rauchwarnmeldern in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungswege gedacht sind. DIN-Normen sind aber keine Vorschriften, sondern Empfehlungen. Experten raten sogar zu mehr Sicherheit: Alle Räume sollten mit Brandmeldern ausgestattet sein, außer Bad und Küche, denn dort lösen wabernde Dunstwolken regelmäßige Fehlalarme aus. In vielen Häusern kommen die Geräte mittlerweile aber auch schon an ihre betriebliche Altersgrenze. Hausbesitzer sollten daher prüfen, wann ein Austausch durch moderne Geräte nötig werden wird und dann auch entsprechend handeln.

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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