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Name des Begriffes: Nachrüstpflichten
Beschreibungen des Begriffes:

Nachrüstpflichten

Das Gebäudeeneergiegesetz (GEG) regelt nicht nur, wie viel Energie eine Immobilie verbrauchen darf, sondern es legt auch Bußgelder fest, falls Hausbesitzer und Bauherren sich nicht an die Vorgaben der Verordnung halten. Das GEG enthält zum Beispiel Bußgelder für Hausbesitzer, die ihre Nachrüstpflichten nicht erfüllen. Betroffen sind Käufer älterer Gebäude. Wer nach dem 1. Februar 2002 Eigentümer eines Altbaus mit nicht mehr als zwei Wohnungen geworden ist, der musste und muss innerhalb von zwei Jahren verschiedene Nachrüstpflichten abarbeiten. Dazu zählen der Austausch alter Heizungen, das Dämmen der obersten Geschossdecke oder des Daches sowie der Warmwasserleitungen unbeheizter Gebäudebereiche, zum Beispiel im ungedämmten Keller.

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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