Expertentipps
Interessante Expertentipps mit baurechtlichem Inhalt
- Name des Begriffes: Immobilienkauf von privat
- Beschreibungen des Begriffes:
Immobilienkauf von privat
Verbraucherschutz wird in Deutschland groß geschrieben. Auch beim Bauen dürfen Käufer schlüsselfertiger Immobilien zum Beispiel inzwischen darauf vertrauen, dass ihnen der Notar die Vertragsunterlagen 14 Tage vor der Protokollierung übergibt. Damit haben die Käufer genug Zeit, das Vertragsangebot von ihren Experten prüfen zu lassen. Keinerlei Verbraucherschutz dieser Art genießen allerdings private Käufer, die ein Haus oder eine Wohnung von einem anderen Privatmann kaufen. Unter Privatleuten greift der Verbraucherschutz nicht! Fristen müssen nicht eingehalten werden, der Inhalt des Vertrags kann völlig frei ausgehandelt werden. Wer sich also mit dem Gedanken trägt, ein Haus von privat zu kaufen, der muss sich im Vorfeld selbst um alles kümmern, angefangen von der Wahl des Notars, die hierzulande üblicherweise - aber nicht zwingend - der Käufer trifft, bis hin zur Festlegung der Zahlungs- und Übergabemodalitäten oder eventuellen Gewährleistungsansprüchen - die allerdings unter Privatleuten häufig weitgehend ausgeschlossen werden.
- Typ des Begriffes: definition
- Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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