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Interessante Expertentipps mit baurechtlichem Inhalt

Name des Begriffes: Handschlag
Beschreibungen des Begriffes:

Handschlag

Früher wurden Verträge per Handschlag geschlossen. Das galt auch auf dem Bau. Unter ehrbaren Kaufleuten, und als solche betrachteten sich Bauherr und Handwerksmeister, galt das Wort noch was. Aber was ein Vertrag wert ist, das zeigt sich erst im Streitfall. Und dann muss derjenige, der aus dem Vertrag Nutzen ziehen will, auch beweisen können, dass im Vertrag tatsächlich vereinbart war, was er nun behauptet. Das wird schwierig, wenn die Parteien nur miteinander gesprochen und nichts aufgeschrieben haben. Sinnvoll ist es deshalb immer, alle Vereinbarungen schriftliche zu fixieren. Der ideale Zeitpunkt ist der Moment der mündlichen Vereinbarung: Dann sind sich die Parteien ja einig. Am besten wird für jede Partei ein gleich lautender Text verfasst und alle Exemplare von jedem der Vertragspartner eigenhändig unterschrieben, jeder bekommt also ein Exemplar mit den Unterschriften aller Vertragsparteien. Eventuelle Diskussionen können dann in Zukunft durch einen Blick in den Vertragstext schnell beendet werden.

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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