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Name des Begriffes: Gartenhaus
Beschreibungen des Begriffes:

Gartenhaus

Manche Grundstücksbesitzer bauen auf ihrem eigenen Land, worauf sie Lust haben, seien es Gartenhäuser oder auch Carports, Garagen, Wintergärten, Loggien oder Balkone. Auch Schwimmbäder und Baumhäuser entstehen mitunter auf eigenem Terrain. Oft ordern die Bauherren im Heimwerkermarkt oder sogar online fertige Bausätze und stellen sie dann am Wochenende auf. Dabei lassen sie oft das geltende Recht außer Acht, denn nicht alles, was man im Garten bauen kann, darf man dort auch bauen. Zumindest brauchen Bauherren dazu oft eine Baugenehmigung. Nicht immer setzen sich die Bauherren dabei bewusst über geltendes Recht hinweg, häufig handeln sie arglos. Dass sie unter Umständen einen veritablen Schwarzbau errichtet haben, merken sie oft erst, wenn der Nachbar beim Bauamt interveniert und die Baupolizei zur Kontrolle auftaucht. Die Folgen - Abbruch oder Nachgenehmigung - sind unangenehm, sie kosten Zeit und Geld. Der VPB rät deshalb: Auch bei kleinen Bauten auf dem eigenen Grundstück immer vorher die Baubehörde fragen, ob eine Genehmigung dafür nötig ist oder nicht.

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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