Expertentipps

Interessante Expertentipps mit baurechtlichem Inhalt

Name des Begriffes: Baupolizei
Beschreibungen des Begriffes:

Baupolizei

Wer baut, der braucht dazu in der Regel eine Genehmigung. Das gilt mitunter sogar für kleinere Um- und Anbauten wie etwa neue Fensteröffnungen. Manche Hausbesitzer nehmen es mit der Genehmigung aber nicht so ernst. Sie hoffen, mit kleineren Schwarzbauten schon irgendwie davon zu kommen. Das gelingt aber nur selten und wenn, dann meist nur für eine bestimmte Zeit, denn die Baubehörden sind befugt im Rahmen des Polizei- und Ordnungsrechtes, Grundstücke zu betreten und den Bautenstand zu kontrollieren. Dabei gleicht die Behörde die genehmigten Pläne mit dem tatsächlichen Bestand ab und prüft, ob die vorhandenen Bauten auch alle in der bestehenden Form genehmigt sind. Ist das nicht der Fall, muss der Grundstückseigentümer sich mindestens einem langwierigen und teuren Nachgenehmigungsverfahren stellen - es können aber auch Nutzungsuntersagungen ausgesprochen werden, und im schlimmsten Fall muss der Bauherr sogar mit einer Abbruchverfügung rechnen.

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
Zurück

Zu weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige VPB-Büro in Ihrer Region: Berater finden