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Tipp der Woche vom 28. Januar 2019
Eigentümer müssen Schnee schippen!
Sie bauen gerade, aber es dauert noch ein paar Wochen bis zum Einzug? Vergessen Sie nicht: Sie sind als Eigentümer ihres Grundstücks jetzt schon verkehrssicherungspflichtig. Das heißt, Sie müssen Schnee schippen und die Wege frei von Eis halten. Achtung: in vielen Gemeinden ist diese Pflicht für grundstücksangrenzende Trottoirs auf die Eigentümer übertragen! Das gilt auch dann, wenn Sie noch gar nicht unter der Adresse wohnen. Wenn Sie sich selbst nicht kümmern können, weil Sie zu weit weg von der Baustelle leben, sollten Sie jemanden mit dem Winterdienst beauftragen. Kleiner Trost: Sie können die Kosten dafür als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen.
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