VPB-Experteninterview
Stellungnahmen des VPB
Stellungnahme des VPB zum Referentenentwurf eines Klimaanpassungsgesetzes des Bundes (KAnG-E)
Der Wunsch des Bundes, sich selbst, Länder und Kommunen auf ein Minimum an einheitlichem Vorgehen bei Klimawandelanpassungsmaßnahmen zu verpflichten, ist verständlich. Der VPB weist aber auf verfassungsrechtliche Kompetenzprobleme hin. Nicht zuletzt warnt der Verbraucherschutzverband vor finanzieller Überlastung durch eine globale Entsiegelungspflicht und verlangt stattdessen eine Förderung betroffener Bauherren.
Lesen Sie die komplette Stellungnahme:
Stellungnahme des VPB zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren
Das Ziel des Entwurfes, einen Beitrag zur Beschleunigung der staatlichen Prozesse in der Bauleitplanung zu leisten, wird ebenso begrüßt wie das gewählte Mittel der "Regeldigitalisierung".
Lesen Sie die komplette Stellungnahme:
Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Baustellenverordnung (BaustellV) mit dem wesentlichen Ziel einer Klarstellung richtlinienkonformer Umsetzung
Ein frühzeitiger Hinweis des Bauunternehmers an den privaten Bauherren kann daher dafür sorgen, dass Gefährdungen Beschäftigter (und Bauverzögerungen) vermieden werden, weil der Bauherr rechtzeitig auf seine Pflichten nach BaustellV aufmerksam geworden ist.
Lesen Sie die komplette Stellungnahme:
Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Der Entwurf schöpft die Ermächtigungsgrundlage § 26a Abs. 2 WEG nicht aus, sondern beschränkt sich auf eine schlanke Umsetzung. Das wird vom VPB zumindest bezüglich der in Anlage 1 aufgelisteten Prüfungsinhalte kritisch gesehen.
Lesen Sie die komplette Stellungnahme:
- 21-06-10_Stellungnahme_VPB_Verwalter_Pruefung.pdf
Stellungnahme zum Änderungsentwurf der Eigentumsförderung im Rahmen der Wohnraumförderungsrichtlinien für die soziale Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein
Die im Entwurf angelegte Ausweitung der Landesförderung für den Eigentumserwerb angemessenen Wohnraums für selbstnutzende Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen wird grundsätzlich sehr begrüßt.
Lesen Sie die komplette Stellungnahme:
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/771 über den Warenkauf
Nicht zuletzt der Markt mit Smarthome-Anwendungen wird absehbar in Zukunft immer mehr an Produktvielfalt und Verbreitung zunehmen. Diese und ähnliche Produkte macht ihre Verbindung mit digitalen Elementen so neuartig, dass sie auch in der rechtlichen Betrachtung jedenfalls in bestimmten Punkten auch einer speziellen Regelung unterworfen werden müssen.
Lesen Sie die komplette Stellungnahme:
Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Der Entwurf sieht in § 7 Abs. 2 HOAI-E eine spezielle Informationspflicht des Architekten (oder sonstigen Auftragnehmers, im weiteren nur noch: Architekt) vor, wenn sein Auftraggeber ein Verbraucher ist. Damit soll sichergestellt werden, dass der Verbraucher, bevor er rechtlich bindende Aussagen zu einer Seite 2/5 Honorarvereinbarung macht, erfährt, dass die Honorare der HOAI über- und unterschritten werden können, dass also das Honorar frei vereinbar ist, die aus der HOAI folgende Honorarhöhe aber eine Angemessenheitsvermutung für sich hat.
Lesen Sie die komplette Stellungnahme:
Stellungnahme des VPB zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes
Der VPB begrüßt grundsätzlich die geplante Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Auch aus Sicht des VPB wird das geltende WEG heutigen Anforderungen an das Wohnungseigentumsrecht in vielen Fällen nicht mehr gerecht. Wir schließen uns insoweit der Einschätzung des Gesetzgebers im Referentenentwurf des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEModG-E) an, dass das WEG in weiten Teilen den Stand der Rechtsentwicklung sowie die gesellschaftlichen Verhältnisse und umweltpolitischen Ziele nicht hinreichend widerspiegelt und die sehr komplexe, schwer durchdringbare und starre Rechtsmaterie zudem häufig mit hohem Streitpotential verbunden ist.
Lesen Sie die komplette Stellungnahme:
Stellungnahme des VPB zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Regelung der Organisation, des Verfahrens und der Beendigung der Beleihung oder der Beauftragung der Universalschlichtungsstelle des Bundes
Der VPB begrüßt, wie schon mit seiner Stellungnahme vom 4. Februar 2019, die Änderung der Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen, insbesondere die teilweise Neufassung des § 29 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) ab 1. Januar 2020. Gleichermaßen befürwortet der VPB nunmehr, dass der Verordnungsgeber von seiner Ermächtigung aus dem VSBG Gebrauch macht und die Einzelheiten der Organisation und des Verfahrens der Universalschlichtungsstelle des Bundes durch den vorliegenden Referentenentwurf einer Universalschlichtungsstellenverordnung (UnivSchlichtV-E) zu regeln beabsichtigt. Im Übrigen erlaubt sich der VPB lediglich die nachstehende allgemeine Anmerkung zum Referentenentwurf.
Lesen Sie die komplette Stellungnahme:
Stellungnahme des VPB zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
Der VPB begrüßt grundsätzlich, dass sich die Bundesregierung des drängenden Problems angespannter Wohnungsmärkte annimmt und dabei zugleich einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern anstrebt. Das Gesetzesvorhaben zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn sieht der VPB allerdings kritisch.
Die Verlängerung der Regelungen zur sogenannten Mietpreisbremse, wonach den Bundesländern künftig die Möglichkeit eingeräumt werden soll, bestimmte Gebietskulissen mehrfach für jeweils fünf Jahre als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, adressiert auch weiterhin die vorhandenen Probleme unzutreffend.
Lesen Sie die komplette Stellungnahme:
Stellungnahme des VPB zum Referentenentwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
Der VPB begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser bundesweit verbindlich und einheitlich zu regeln, um somit die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung dieser Verträge – vorrangig in Bezug auf Maklerkosten – zu erhöhen und private Immobilienerwerber vor der Ausnutzung einer faktischen Zwangslage zu schützen sowie die Erwerbsnebenkosten beim Immobilienerwerb zu senken.
Lesen Sie die komplette Stellungnahme:
Stellungnahme des VPB zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete
Der VPB begrüßt grundsätzlich, dass sich die Bundesregierung des drängenden Problems angespannter Wohnungsmärkte annimmt. Das Gesetzesvorhaben zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete sieht der VPB allerdings kritisch.
Auch diese neuerliche Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nimmt die vorhandenen Probleme, insbesondere in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, weitgehend unzutreffend auf. Viel mehr läuft der Gesetzgeber durch ein immer stärker ausdifferenziertes System aus Preisregulierung Gefahr, dass sich die gesetzgeberischen Maßnahmen – einzeln oder in ihrer Gesamtheit – sogar kontraproduktiv auswirken, erst recht ohne eine zwingende Koppelung an umfassende Wohnungsbauförderungsmaßnahmen.
Lesen Sie die komplette Stellungnahme:
Stellungnahme des VPB zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude
Der VPB begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, das Energieeinsparrecht für Gebäude zu entbürokratisieren und zu vereinfachen.
Die Themen sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden sowie die Nutzung erneuerbarer Energien werden generell auch für private Bauherren und Immobilieneigentümer immer wichtiger. Diese sehen neben den potenziellen wirtschaftlichen Vorteilen in der Energieeffizienz im Gebäudebereich gleichermaßen einen wichtigen Baustein der Energiewende und für den Klimaschutz. Einer Anwendung und Umsetzung konkreter Maßnahmen steht in diesem Bereich aber nicht selten eine komplexe Rechtsmaterie mit hohen bürokratischen und schließlich wirtschaftlichen Hürden entgegen.
Lesen Sie die komplette Stellungnahme:
- VPB-Stellungnahme_RefE_GEG.pdf
Stellungnahme des VPB zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnimmobilien
Der VPB begrüßt grundsätzlich die Bestrebungen der Bundesregierung, die Erwerbsnebenkosten beim Immobilienkauf zu senken. Die Erwerbsnebenkosten sind u.a. ausschlaggebendd dafür, dass heutzutage selbst Menschen mit mittleren Einkommen erhebliche Schwierigkeiten haben, ausreichenden und bezalbaren Wohnraum zu finden bzw. Wohneigentum zu bilden.
Lesen Sie die komplette Stellungnahme:
- VPB-Stellungnahme_RefE_Bestellerprinzip.pdf
Stellungnahme des VPB zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung im Verbrauchersachen
Der VPB begrüßt die Pläne der Bundesregierung, die derzeit den Länden zugewiesene Aufgabe der Universalschlichtung zum 1. Januar 2020 auf den Bund zu übertragen. Wie in anderen Rechtsbereichen ist jedenfalls gegenwärtig nicht damit zu rechnen, dass die Bundesländer rechtzeitig und flächendeckend von ihren Kompetenzen Gebrauch machen bzw. ihrer Pflicht nachkommen und entsprechende Universalschlichtungsstellen einrichten werden. Die zu erwartende Lücke im Sreitbeilegungsangebot ist für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht hinnehmbar.
Lesen Sie die komplette Stellungnahme:
Stellungnahme des VPB zum Diskussionsentwurf für ein Gesetz für zukunftsfähiges Wohnen im Wohneigentum
Der VPB begrüßt die Pläne der länderoffenen Arbeitsgruppe, Wohneigentum wieder attraktiver machen zu wollen und hierfür insbesondere verschiedene Schwachstellen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zu beseitigen. Der VPB schließt sich grundsätzlich den Einschätzungen des Entwurfs an. Die Eigentumswohnung stellt für breite Bevölkerungsschichten eine wichtige Säule der privaten Altersversorge dar. Es bedarf allerdings auch aus unserer Sicht als Verbraucherschutzorganisation neuer Impulse und Anreize, um Privatpersonen überhaupt wieder zu entsprechenden Investitionen im Wohnungsbau zu animieren.
Lesen Sie die komplette Stellungnahme:
Stellungnahme des VPB zum Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität im Miet- und Wohneigentumsrecht
Der VPB begrüßt grundsätzlich die Pläne der Bundesregierung zur Förderung von Barrierefreiheit und umweltschonenderer Mobilitätskonzepte im Miet - und Wohnungseigentumsrecht. Es bedarf auch aus unserer Sicht als Verbraucherschutzorganisation für eine zukunftsfähige und klimafreundliche Mobilität, insbesondere für den Straßenverkehr, eines zügigen gesamtgesellschaftlichen Umdenkens und eines Umstiegs auf ressourcenschonende und umweltfreundliche Fortbewegungsmittel, wobei die Umsetzung grundsätzlich technologieoffen und nicht allein auf die Elektromobilität beschränkt erfolgen sollte.
Lesen Sie die komplette Stellungnahme:
Stellungnahme des VPB zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz – MietAnpG)
Der Verband Privater Bauherren e.V. begrüßt grundsätzlich, dass sich die Bundesregierung dem drängenden Problem angespannter Wohnungsmärkte annimmt. Das Gesetzesvorhaben zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz – MietAnpG) sieht der VPB allerdings kritisch.
Wie bereits in unserer Stellungnahme vom 21. Mai 2014 zum Referentenentwurf des Mietrechtsnovellierungsgesetzes (MietNovG) dargestellt, lässt sich der starke Anstieg der Mieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt n icht durch entsprechende Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) dämpfen.
Lesen Sie die komplette Stellungnahme:
Stellungnahme des VPB zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
Der Verband Privater Bauherren e.V. begrüßt grundsätzlich das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage.
Als Verbraucherschutzorganisation und qualifizierte Einrichtung nach § 4 Absatz 2 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) sieht der VPB ebenfalls die Notwendigkeit, die Rechtsdurchsetzung von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber großen Unternehmen nachhaltig zu verbessern.
Lesen Sie die komplette Stellungnahme:
Positionspapier des VPB zum Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum
Private Bauherren besitzen rund neun Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland, die ein Vermögen im Wert von einer Billion Euro darstellen. Ihre Verwaltung wird im wesentlichen von 23.000 hauptberuflichen Immobilienverwaltungen durchgeführt. Für die einzelnen Wohnungsbesitzer ist ein schlechter Verwalter mitunter existenzbedrohend, weil das Wohnungseigentum fast immer fast das gesamte Vermögen des Eigentümers darstellt. Das Gesetz sieht vor allem zwei Maßnahmen vor, die einen besseren Schutz der Immobilienbesitzer bedeuten.
Lesen Sie das komplette Positionspapier:
Der VPB nimmt Stellung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts
Der VPB nimmt Stellung zum Referentenentwurf des Mietrechtsnovellierungsgesetzes – MietNovG.
Der VPB vertritt seit 1976 die Interessen der privaten Bauherren und ist damit die älteste Verbraucherschutzorganisation auf diesem Gebiet. Private Bauherren sind auch Vermieter: Über 80 % aller Wohnungen in Deutschland gehören privaten Bauherren, die damit etwas für ihre Altersvorsorge tun, um sich nicht alleine auf die staatlichen Rentenkassen zu verlassen. ...
Der VPB beobachtet vor allem aus der Mitgliederbetreuung seit Jahrzehnten, dass die typischen privaten Bauherren Durchschnittsverdiener sind. Sie investieren den Gegenwert jahrzehntelanger Arbeitskraft und stellen so das Rückgrat des privaten Wohnungsbaus in Deutschland dar. Sie entlasten die Sozialversicherungssysteme durch überdurchschnittliche Investitionen in ihre private Altersvorsorge durch Hausbau. Sie sind vor allem über stetig erhöhte Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) maßgeblich an der Bewältigung der Klimawende beteiligt und über das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ebenso maßgeblich an der Energiewende. Und das gilt nicht bloß für den Neubau. Seit Jahren nimmt die Bedeutung des "Bauens im Bestand" stetig zu.
Lesen Sie die komplette Stellungnahme:
Der VPB nimmt Stellung zu den Gesetzesentwürfen bzgl. Änderung des Grunderwerbssteuersatzes
Der VPB beobachtet vor allem aus der Mitgliederbetreuung seit Jahrzehnten, dass die typischen privaten Bauherren Durchschnittsverdiener sind. Sie investieren den Gegenwert jahrzehntelanger Arbeitskraft und stellen so das Rückgrat des privaten Wohnungsbaus auch in Hessen dar. Sie entlasten die Sozialämter der Kommunen durch überdurchschnittliche Investitionen in ihre private Altersvorsorge über den Bau oder Erwerb von Wohneigentum.
Trotzdem wird der private Bauherr einer Vielzahl von Belastungen ausgesetzt, die den Erwerb der eigenen vier Wände massiv erschweren.
Lesen Sie die komplette Stellungnahme:
Widerspruch zum vorliegenden Zertifizierungssystem zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden
Stellungnahme der Verbände der Bau- und Wohnungswirtschaft zum neuen Zertifizierungssystem von BMVBS und DGNB zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden.