VPB-Experteninterview
VHV Baugewährleistungs-Versicherung (BGV)
1. Der Verband Privater Bauherren informiert:
Mit dem Bau eines eigenen Hauses geben Sie Ihrer Familie ein Zuhause und investieren dafür in erheblichem Maße. Damit Ihr Bauvorhaben eine gute Investition wird, empfiehlt sich eine bestmögliche Absicherung des Projektes. Eines der größten und unkalkulierbarsten Risiken für Bauherren sind Baumängel.
Die VHV, Spezialversicherer der Bauwirtschaft, bietet hier eine am Markt derzeit einzigartige Versicherungslösung: die Baugewährleistungs-Versicherung für Ihren Bauunternehmer. Damit schützen Sie Ihr privates Bauvorhaben gegen Baumängel– sogar bis zu fünf Jahren nach der Bauabnahme. Sollten in dieser Zeit erstmalig bautechnische Mängel auftreten, steht die VHV wie folgt dafür gerade.
Grundsätzlich leistet die VHV direkt an Ihren Bauunternehmer, den Vertragspartner, der den Mangel für Sie behebt. Sollte dieser insolvent geworden sein, zahlt die VHV direkt an Sie.
Eine Absicherung, die sich lohnen kann. Die Mängelbeseitigung verschlingt im Durchschnitt zwischen drei und zehn Prozent der eigentlichen Bausumme. Jeder fünfte Betroffene kann seine Mängelansprüche nicht mehr durchsetzen, weil sein Auftragnehmer Insolvenz angemeldet hat.
Im Rahmen der Baugewährleistungs-Versicherung werden Nachbesserungsansprüche versichert. Kosten für Mängel, die nach der Abnahme auftreten und vom Unternehmer beseitigt werden, werden dem Unternehmer von der Versicherung – meist abzüglich eines Selbstbehaltes – ersetzt. Wird der Unternehmer nach der Abnahme insolvent, erhält der Bauherr die Kosten ersetzt. Zur Dokumentation des Versicherungsschutzes erhält der Bauherr ein Zertifikat der VHV.
Nicht versichert sind andere Mängelrechte, insbesondere Schadenersatzansprüche. Beispiel: durch das mangelhafte Fenster läuft Wasser auf den Teppich und zerstört diesen. In der BGV wird die Nachbesserung des Fensters versichert, nicht jedoch der beschädigte Teppich. Wie bei jedem Versicherungsvertrag gibt es Ausschlusstatbestände – vor allem die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles. Die VHV versichert jedoch nur Unternehmen, deren Bonität sie geprüft hat. Darüber hinaus wird während der Bauphase deren Bauleistung durch einen Bausachverständigen stichprobenhaft auf ihre Qualität geprüft.
Tipp: Manche Banken gewähren Bauherren sogar bessere Zinskonditionen, wenn eine baubegleitende Qualitätskontrolle im Rahmen einer Baugewährleistungs-Versicherung stattfindet. Hier lohnt es sich nachzufragen.
2. Gutachterliche Begleitung durch verbandseigene Bausachverständige im Rahmen der Baugewährleistungs-Versicherung (BGV)
Ab sofort können Sie als Mitglied des Verbands Privater Bauherren (VPB) von einer VHV Baugewährleistungs-Versicherung mit einer Baubegleitung durch Bausachverständige aus dem VPB-Netzwerk profitieren. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sachverständige, die die Probleme und Wünsche privater Bauherren aus langjähriger Erfahrung und Verbandspraxis kennen, Ihr privates Bauvorhaben begleiten und beurteilen.
3. Vertragskonstellation
Bei einer Baugewährleistungs-Versicherung ist Ihr Bauunternehmer der direkte Vertragspartner der VHV. In einem Zertifikat werden Ihnen als Bauherr die Leistungen des Versicherers und der Umfang des möglichen Direktanspruches dokumentiert. Das Zertifikat weist nach, dass Ihr Bauvorhaben nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen versichert ist.
Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie den Abschluss einer Baugewährleistungs-Versicherung als konstitutives Element in Ihren Bauvertrag aufnehmen. Ein fehlender Versicherungsnachweis sollte im Bauvertrag also entweder eine auflösende Bedingung sein oder zum Rücktritt, wenigstens aber zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen. Wenn Sie sich darüber hinaus vertraglich zusichern lassen, dass der beauftragte Sachverständige die Ankündigung der Begehungstermine und seine Protokolle auch an Sie als Bauherr weitergeben darf, können Sie sich sogar direkt über den Fortschritt und mögliche Probleme auf Ihrer Baustelle informieren lassen.
4. Bautechnische Expertenprüfung vor Baubeginn und baubegleitende Qualitätsprüfung
Viele Fehler werden beim Hausbau bereits in der Planungsphase gemacht. Anhand der Planungsunterlagen prüft die VHV deshalb die grundsätzliche Plausibilität Ihres Objektes vor Baubeginn. Auch die Bonität Ihres Bauunternehmers wird begutachtet. Akzeptiert die VHV das Unternehmen, ist dies ein starkes Indiz, beim Hausbau auf den richtigen Partner zu setzen.
Während der Bauphase begleiten die unabhängigen VPB-Experten Ihr Bauvorhaben. Dieser fachliche Beistand unterstützt Ihren Bauunternehmer. Wenn unsere Spezialisten zum Beispiel einen Baumangel entdecken, der auch bei der sorgfältigsten Baudurchführung einmal passieren kann, weisen diese den Bauunternehmer direkt darauf hin. Die Gefahr unentdeckter Mängel, die vielleicht erst viele Jahre später zu einem Schaden führen, wird damit reduziert. Das steigert die Bauqualität und Ihre Sicherheit.
5. Noch mehr Sicherheit durch zusätzliche Kontrolle
Zusätzlich zum Abschluss einer Baugewährleistungs-Versicherung und den damit verbundenen Baubegehungen können Sie mit weiteren Begehungen der Baustelle die Sicherheit bei der Durchführung Ihres Bauvorhabens maximieren. Wir unterstützen Sie dabei gern. Wichtig ist, dass Sie sich bei Abschluss des Bauvertrags zusichern lassen, dass von Ihnen beauftragte externe Experten die Baustelle begutachten und Planunterlagen einsehen und prüfen dürfen.
So haben Sie freie Hand, wenn Sie Zusatzkontrollen nach den folgenden Empfehlungen durchführen wollen.
- Zusatzberatung vor Vertragsabschluss
Bei der technischen Prüfung der Planungsunterlagen können die Versicherungsexperten nicht erkennen, ob das Angebot grundsätzlich Ihren Vorstellungen entspricht. Unter Umständen erhalten Sie ein technisch einwandfreies Haus, mit dem Sie dennoch unzufrieden sind, weil Punkte, die Ihnen wichtig sind, nicht im Vertrag vereinbart sind.
Eine grundsätzliche Beratung vor Einreichung der Unterlagen bei Ihrem Bauunternehmer gibt hier zusätzliche Sicherheit. Unterziehen Sie gegebenenfalls auch energetische Berechnungen und Pläne rechtzeitig einer Zusatzprüfung. Gerade, wenn Sie mit Fördermitteln bauen, sind unter Umständen ganz andere Aspekte maßgeblich, als die, die die Versicherungsexperten prüfen.
- Der Bausachverständige kann auch einen Abschlagszahlungsplan auf plausible Höhe der Raten im Vergleich zum Baufortschritt kontrollieren (s. Punkt 6. Abs. 2)
- Zusatzbegehung vor dem Estricheinbau
Eine zusätzliche Begehung der Baustelle durch unsere Experten empfiehlt sich vor Einbau des Estrichs, um neben dem Gesamtfortschritt die inneren Abdichtungsarbeiten und gegebenenfalls die Installation der Fußbodenheizung zu überprüfen. Selbstverständlich besteht auch ohne diesen Schritt voller Versicherungsschutz im Rahmen der Baugewährleistungs-Versicherung. Diese präventive Zusatzkontrolle hilft mögliche hohe Regulierungs- und Reparaturaufwände zu vermeiden.
- Zusatzkontrolle nach Mängelbehebung
Erkennt die gutachterliche Baubegleitung im Rahmen der Begehung Baumängel, sollten Sie sichergehen, dass Ihr Bauunternehmer die festgestellten Fehler tatsächlich beseitigt. Eine zeitnahe Zusatzkontrolle durch einen von Ihnen beauftragten Sachverständigen kann verhindern, dass die Mängelbeseitigung aufgrund des Baufortschritts bei der nächsten regulären Begehung der Baustelle nicht mehr kontrolliert werden kann. Für die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes genügt allerdings die Zusicherung des Bauunternehmers gegenüber dem Sachverständigen, den Mangel beseitigt zu haben.
- Individueller Begehungsplan bei Holz- oder Fertighäusern
Bei Holz- oder Fertighäusern sollte generell ein individueller Begehungsplan abgestimmt werden, da die Standardbegehungen hier nicht passen.
- Abschließende Begehung zum Ende der Gewährleistungsfrist
Zum Ende der Gewährleistungsfrist empfehlen wir eine abschließende Begehung, um vor Auslaufen des Versicherungsschutzes etwaige Mängel sicher zu identifizieren.
Sie können mit diesen Leistungen den im Rahmen der Versicherung tätigen Berater kostenpflichtig beauftragen, können aber auch gerne einen anderen Bauherrenberater im VPB dafür auswählen. Man könnte nämlich im Extremfall einen Interessenskonflikt darin sehen, wenn ein und derselbe Bauherrenberater sowohl für Sie als Bauherren als auch im Rahmen des Versicherungsauftrags tätig ist – formal sind das zwei verschiedene Auftraggeber.
Andererseits muss sich ein neu eingeschalteter Bauherrenberater erst einarbeiten und kann Synergieeffekte nicht nutzen, so dass für Sie als Bauherren dann höhere Kosten anfallen. Sie können mit diesen Leistungen den im Rahmen der Versicherung tätigen Berater kostenpflichtig beauftragen, können aber auch gerne einen anderen Bauherrenberater im VPB dafür auswählen. Man könnte nämlich im Extremfall einen Interessenskonflikt darin sehen, wenn ein und derselbe Bauherrenberater sowohl für Sie als Bauherren als auch im Rahmen des Versicherungsauftrags tätig ist – formal sind das zwei verschiedene Auftraggeber.
6. Baufertigstellungs-Versicherung
Eine Baufertigstellungs-Versicherung sichert den Fall ab, dass die Kosten des Bauvorhabens wegen Insolvenz des Unternehmers höher ausfallen, und zwar bis zu einer zwischen dem Unternehmer und dem Versicherer vereinbarten Obergrenze.
Nicht versichert sind vor allem Überzahlungen. Sieht der Abschlagszahlungsplan des Unternehmens mehr Geld für Bautenstände vor, als diese tatsächlich wert sind und hat der Bauherr dennoch gezahlt, bekommt er dieses überzahlte Geld nicht von der Versicherung erstattet. Auch Schadenersatzansprüche – insbesondere wegen zu später Fertigstellung, hier können also erhebliche Beträge auflaufen – fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
7. Bürgschaft
Wenn Sie nicht nur die grundsätzliche Fertigstellung, sondern auch eine termingerechte Fertigstellung Ihres Bauvorhabens über das gesetzliche Mindestmaß nach § 632a Abs. 3 BGB hinaus absichern möchten, sollten Sie sich über zusätzliche kostenpflichtige Sicherungsmittel, wie zum Beispiel eine Bürgschaft, beraten lassen. Hier ist allerdings eine individuelle Kosten-/Nutzenabwägung gefragt. Eventuell sind andere Maßnahmen, wie die Aufrechterhaltung des Mietvertrages oder großzügige Pufferzeiten, besser geeignet.
Um nähere Informationen dazu anzufordern, benutzen Sie bitte das folgende Formular. Bitte füllen Sie alle Felder aus, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können: