VPB-Experteninterview
Ratgeber Elektroplanung
Zum Bauen und Sanieren gehört immer auch die Elektroplanung. Sie ist heute wichtiger denn je, denn unser alltägliches Leben ist auf Strom angewiesen. Wo Sie in Ihrem Heim überall Strom benötigen, das müssen Sie selbst entscheiden, denn es geht um Ihren persönlichen Komfort. Entsprechend müssen Sie den Fachhandwerkern konkrete Vorgaben machen.
Die Initiative ELEKTRO+ ist ein Zusammenschluss führender Markenhersteller und Verbände der Elektrobranche. Ziel ist es gemeinsame Aufklärungsarbeit über eine moderne, energieeffiziente und sichere Elektroinstallation zu leisten. Mit ihrem Know-how platziert die Initiative das Thema zentral bei Bauherren und Modernisierern, im Fachhandwerk sowie bei Architekten und Planern. Unter der Adresse
https://www.elektro-plus.com/elektroplanung
können sich Bauherren ihr jeweiliges Thema suchen, sich informieren und verfügbare Broschüren herunterladen.
Strenge Vorschriften für die Elektroinstallation
Wer baut, der muss auch die Elektrik planen. Das dürfen und sollten Bauherren auch immer persönlich tun. Schließlich wissen sie, wo sie Strom, Schalter und Steckdosen benötigen. Aber "Strippen selber ziehen", das darf nicht jeder. Hier sind ganz enge gesetzliche Grenzen gesetzt. In der sogenannten "Niederspannungsanschlussverordnung" - einer Verordnung zum "Energiewirtschaftsgesetz", die die die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben, ist im § 13 (2) geregelt, wer elektrische Anlagen errichten darf. Es heißt dort wörtlich:
"Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt §49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen."
Die Eintragung eines Elektroinstallationsunternehmens in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers wird im allgemeinen gewährt, wenn dieses Unternehmen mit dem Elektrotechnikerhandwerk (früher Elektroinstallateur) als Hauptbetrieb in die Handwerksrolle der für den Betriebssitz des Unternehmens zuständigen Handwerkskammer eingetragen ist. Hierfür wiederum ist Voraussetzung, dass das Unternehmen fachtechnisch durch eine Person geleitet wird, die mindestens eine bestandene Meisterprüfen in diesem Handwerk nachweisen kann. Andere Qualifikationen wie Elektrotechniker oder Elektroingenieur können anerkannt werden, wenn diese ausreichende praktische Erfahrung im Bereich der Errichtung elektrischer Anlagen nachweisen können. Der in das Installateurverzeichnis einzutragende Elektrobetrieb muss außerdem den Nachweis erbringen, dass er über eine den Erfordernissen des Handwerks entsprechende Werkstatt verfügt, die entsprechend der Firmengröße mit dem erforderlichen Werkzeugen ausgestattet ist. Ferner muss nachgewiesen werden, dass die einzutragenden Firma sich im Besitz aller für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten notwendigen technischen und organisatorischen Vorschriften befindet.
Es gelten also sehr hohe Anforderungen an Personen und Firmen, die elektrische Anlagen installieren dürfen. Hierzu zählt die Planung, die Ausführung, die Prüfung und die Inbetriebsetzung von Niederspannungs-Elektroinstallationen. Alle festverlegten Leitungen, alle festen Anschlüsse von Elektrogeräten, hierzu zählen auch Deckenleuchten, Installationsgeräte wie Schalter und Steckdosen, Verteiler mit Sicherungen, Fehlerstrom-Schutzschaltern dürfen ausschließlich von solchen Firmen errichtet werden. Der elektrotechnische Laie ist ledig beschränkt auf den Anschluss von steckerfertigen elektrischen Geräten durch Einstecken des Steckers in die Steckdose.
Wer er sich daran nicht hält, und damit leichtsinnig sein eigenen Leben und das Leben anderer Menschen aufs Spiel setzt, kann hart bestraft werden. Selbermachen hat in der Elektroinstallation keinen Sinn und spart auch meistens kein Geld.
Wenn der Bauherr jedoch unter Aufsicht eines Elektrofachmanns mithilft, beispielsweise Schlitze für die Leitungsverlegung zu fräsen, oder bei dem Einsetzen von Dosen hilft oder andere Hilfsdienste leistet, dann ist das möglich. Allerdings werden sich vernünftige Firmen nicht auf solche Hilfsleistungen einlassen, weil diese im allgemeinen den Baufortschritt verzögern.
Hartmut Zander
HEA