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Angebote für
Eigentümergemeinschaften
Eigentümergemeinschaften müssen viele Aufgaben zusammen lösen, sei es die Verwaltung ihrer Immobilie, die Instandhaltung und energetische Sanierung oder das Aufstocken des gemeinsamen Hauses, um damit neuen Wohnraum zu schaffen. Auf den Dächern vieler Wohneigentumsanlagen ruhen wertvolle Baulandreserven. Werden diese Dächer aufgestockt und ausgebaut, schaffen die Gemeinschaften neue Wohnungen, die sie vermieten oder verkaufen können. Mit dem Erlös finanzieren sie die Sanierung oder den barrierefreien Umbau ihrer Anlage. Bei der Klärung der vielfältigen damit verbundenen Fragen unterstützen sie die VPB-Berater vor Ort.
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Thema Dach-Aufstockung
Eine große Chance für mehr Wohnungen in Deutschland liegt auf den Dächern: Mehr als 1,5 Millionen zusätzliche Wohnungen könnten durch Dach-Aufstockung entstehen. Und zwar dort, wo der Wohnraum heute schon knapp und das Wohnen teuer ist: in Großstädten, Ballungsräumen und Universitätsstädten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die die Technische Universität Darmstadt und das Pestel-Institut Hannover in Berlin vorgestellt haben. Im Fokus der Studie stehen die Wohnraum-Reserven von Mehrfamilienhäusern, die zwischen 1950 und 1990 gebaut wurden. Allein durch die Dach-Aufstockung von rund 580.000 dieser Nachkriegsbauten lassen sich 1,12 Millionen Wohnungen in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt zusätzlich errichten, so die Studie. Darüber hinaus könnten weitere 420.000 Wohnungen auf Gebäuden entstehen, die vor 1950 gebaut wurden.
>> Die komplette Pressemitteilung
>> Link zu den Politischen Forderungen der Verbände
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VPB-Verwaltercheckliste weiterlesen
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Ihr Praxistipp:
Protokollierung
Das Eigentum an Grundstücken oder Anteilen daran, ob bebaut oder nicht, kann man in Deutschland nur über den Notar kaufen. Der Notar ist neutral, er setzt oft selbst den Vertrag auf und muss jedenfalls prüfen, ob er dem Gesetz entspricht. Nicht prüfen muss er aber beispielsweise, ob Sie – etwa beim Kauf einer Eigentumswohnung – im Vertrag wirtschaftlich oder legal einseitig benachteiligt werden. Das müssen sie selbst tun, am besten mit Hilfe eines unabhängigen Sachverständigen. Der Notar stellt Ihnen den Vertragsentwurf in der Regel zwei Wochen vor der Protokollierung zur Verfügung. Und er beantwortet bei der Protokollierung ausführlich Ihre Fragen. Das ist seine Aufgabe. Nutzen Sie die Vorlaufzeit, um den Vertrag genau zu prüfen. Keinesfalls sollten Sie sich am Tag der Protokollierung auf Vorschläge ihres Vertragspartners einlassen, schnell noch Änderungen am Vertrag vorzunehmen. In diesem Augenblick können Sie die Tragweite solcher Änderungen gar nicht prüfen, die sich nachher wahrscheinlich zu Ihren Ungunsten auswirken. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Verschieben Sie lieber die Unterschrift und gehen Sie auf Nummer sicher. Lesen Sie mehr dazu im VPB-Ratgeber "Hauskauf beim Notar".
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VPB Verband privater Bauherren e.V.
Chausseestr. 8, 10115 Berlin
Telefon 0 30 / 27 89 01-0
Telefax 0 30 / 27 89 01-11
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