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<title>VPB Tipps für Bauherren.</title>
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<description>Die Tipps der Woche des VPB. Der Verband privater Bauherren veröffentlicht jede Woche einen neuen Tipp für Bauherren. Damit verbunden ist auch immer eine kleine Umfrage bei den Besuchern der Homepage. Machen auch Sie mit.

Auf der Website finden Sie auch immer eine Vielzahl von Informationen für Bauherren. Sollte Sie darüber hinaus eine Frage haben, sprechen Sie am besten einen unserer Bauherrenberater in über 60 Regionalbüros vor Ort an.</description>
<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 08:54:05 +0200</pubDate>
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	<title>Haus in den Ferien nicht auskühlen lassen</title>
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<description>Wenn Sie in den kommenden Wochen verreisen, dann sollten Sie die Heizung zu Hause auf keinen Fall zu weit herunterdrehen. Sechzehn Grad sollten auch im vorübergehend unbewohnten Heim immer herrschen! Gerade im Januar und Februar kann es über Tage und Wochen bitterkalt werden. Dann sind wasserführende Rohre in Gefahr. Wird nämlich nicht geheizt, können Heizungs- und Wasserrohre auffrieren. Die Folge sind geplatzte Rohre und damit verbunden Wasserschäden in Wänden und Böden. Die notwendigen Renovierungen werden dann teuer. Bitten Sie deshalb während Ihrer Abwesenheit Nachbarn oder Angehörige darum, regelmäßig in der leer stehenden Wohnung nach dem Rechten zu sehen. Lesen Sie mehr zum Thema im VPB-Ratgeber "Bringen Sie Ihr Haus sicher über den Winter!".</description>
	<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 08:54:00 +0200</pubDate>
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	<title>Schnee muss geräumt werden!</title>
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<description>Wenn es schneit, sind Hauseigentümer in der Pflicht, konkret in der Räumpflicht. Sie müssen den Schnee auf allen Wegen und Treppen rings ums Haus beseitigen, in der Regel auch auf der Straße, wenn die Kommune dort nicht räumt. Das gilt übrigens auch für Mieter, sofern sie keine andere Vereinbarung mit ihrem Vermieter getroffen haben. Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht gilt allerdings auch schon vor dem ersten Schnee: Feuchtes Laub etwa, auf dem Passanten ausrutschen könnten, muss ebenfalls regelmäßig entfernt werden. Wer seine Räumpflichten an andere abtritt, der ist auch noch nicht aus dem Obligo. Er muss regelmäßig kontrollieren, ob dieser seinen Verpflichtungen auch nachkommt.</description>
	<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 09:54:00 +0200</pubDate>
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	<title>Kaminbesitzer müssen an Luftzufuhr denken!</title>
	<link>http://www.vpb.de/tipp-der-woche.php?x=314</link>
<description>Wenn es draußen klirrend kalt ist, müssen Hausbesitzer alle Kellerfenster schließen, sonst frieren unter Umständen die Rohre im Keller ein. Wenn Sie allerdings einen Kamin oder Kachelofen haben, dann müssen Sie beim Heizen immer auch an die Sauerstoffzufuhr denken! Sie darf nicht unterbrochen werden. Kamin- und Ofenbesitzer sollten sich immer strikt an die Gebrauchsanweisungen des Schornsteinfegers halten. Bei manchen Kaminen wird der Sauerstoff aus dem Keller zugeführt, dort eventuell sogar durch ein offenes Fenster. Ist das der Fall, dann darf das Fenster auch im Winter nicht einfach geschlossen werden. Lesen Sie mehr zum Thema im VPB-Ratgeber "Bringen Sie Ihr Haus sicher über den Winter!"</description>
	<pubDate>Mon, 02 Jan 2012 09:54:00 +0200</pubDate>
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	<title>Bei Frost Haus sorgfältig kontrollieren!</title>
	<link>http://www.vpb.de/tipp-der-woche.php?x=313</link>
<description>Die kalten Wochen kommen erst noch und mit ihnen Schnee und Eis. Sie als Hausbesitzer sollten Ihre Immobilie jetzt sorgfältig pflegen und immer wieder kontrollieren. Eiszapfen beispielsweise sehen zwar romantisch aus, sind aber gefährlich, wenn sie vom Dach stürzen. Deshalb sollten sie nach Möglichkeit abgeschlagen werden. Wachsen sie unerreichbar hoch, etwa an der Kaminabdeckung, dann sollten Hausbesitzer vorsichtshalber den Bereich darunter absperren. Das ist wichtig, denn Sie haben die so genannte Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass durch Ihre Immobilie oder auf Ihrem Grundstück niemand zu Schaden kommt. Denken Sie während der Frostperiode auch an regelmäßige Kontrollgänge rund ums Haus. Beseitigen Sie dabei Schneeverwehungen an Hausecken und Terrassen- sowie Balkontüren. Beginnt es nämlich zu tauen, dann läuft das Tauwasser oft durch die Türen ins Haus oder durchfeuchtet das Mauerwerk. Lesen Sie mehr zum Thema im VPB-Ratgeber "Bringen Sie Ihr Haus sicher über den Winter!".</description>
	<pubDate>Mon, 26 Dec 2011 09:54:00 +0200</pubDate>
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	<title>Last-Minute: Verschenken Sie 25.000 Euro!</title>
	<link>http://www.vpb.de/tipp-der-woche.php?x=312</link>
<description>Suchen Sie noch ein originelles Geschenk für Ihre erwachsenen Kinder, für Geschwister oder enge Freunde, die im nächsten Jahr bauen möchten? Wie wär’s mit dem VPB-Einstiegspaket "Neubau"? Angehende Bauherren brauchen solide Beratung! Und Sie wissen ja: Wer gut beraten wird, der ist vor bösen Überraschungen gefeit. Etwa vor hohen Nachzahlungen. Nach VPB-Erfahrung müssen Bauherren, die arglos einen lückenhaften Bauvertrag unterschrieben haben, im Schnitt 25.000 Euro nachzahlen, um ein wirklich bezugsfertiges Haus zu bekommen. Wer gut beraten wird, spart dieses Geld. Schenken Sie Beratung und damit bares Geld. Lesen Sie hier mehr zu den VPB-Einstiegspaketen.</description>
	<pubDate>Mon, 19 Dec 2011 09:54:00 +0200</pubDate>
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	<title>Denken Sie an Ihre Streu- und Räumpflichten!</title>
	<link>http://www.vpb.de/tipp-der-woche.php?x=311</link>
<description>Streu- und Räumpflichten sind sehr unterschiedlich geregelt. Manche Kommunen übernehmen den Service, andere nicht. Wenn Stadt oder Gemeinde die Gehwege nicht räumen, dann müssen Sie als Eigentümer das erledigen. Angesichts klammer Kassen gehen immer mehr Städte dazu über, das Schneeräumen auf ihre Bürger zu übertragen. Als Grundstücksbesitzer müssen sie deshalb regelmäßig darüber informieren, wie es Ihre Kommune hält. Sie wissen ja: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und letzten Endes ist aber immer der Grundstücksbesitzer verantwortlich. Selbst wenn Sie Ihre Verkehrssiche-rungspflichten auf Ihre Mieter oder einen Dienstleister übertragen, sind Sie nicht aus dem Obligo. Dann müssen Sie sich regelmäßig vergewissern, ob die Beauftragten auch tatsächlich ordentlich streuen und räumen! Übrigens: Die Kosten für den professionellen Schneeräumdienst können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen.</description>
	<pubDate>Mon, 12 Dec 2011 09:54:00 +0200</pubDate>
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	<title>Entwässerung bedenken!</title>
	<link>http://www.vpb.de/tipp-der-woche.php?x=310</link>
<description>Alle reden vom Klima, von mehr Überschwemmungen und schlimmeren Unwettern. Auch die VPB-Berater beobachten seit einigen Jahren immer ergiebigere Regengüsse und damit häufigere Überschwemmungen. Oft, so die Erfahrung, sind die Regenrückhaltesysteme in Neubaugebieten nicht entsprechend dimensioniert. Keller laufen deshalb öfter unter Wasser. Wenn Sie im kommenden Jahr neu bauen, dann denken Sie auch daran und lassen Sie sich entsprechend beraten. Vielleicht können Sie gemeinsam mit Ihren zukünftigen Nachbarn größere Regenrückhaltungsbecken durchsetzen. Nehmen Sie das Thema keinesfalls auf die leichte Schulter, denn Sie haben nachher den Ärger – und das Wasser im Keller. Wer die Sicherung seines Hauses allein dem Bauunternehmer überlässt, der handelt leichtfertig!</description>
	<pubDate>Mon, 05 Dec 2011 09:54:00 +0200</pubDate>
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