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Tipp der Woche vom 26. März 2018
Was ist eigentlich die Kaufpreissammlung?
Den Begriff haben Sie ja sicher schon gehört! Jede Kommune hat einen Gutachterausschuss. Dieser Ausschuss führt – unter anderem – die Kaufpreissammlung. In der Kaufpreissammlung werden alle wichtigen Daten von Grundstücksverkäufen in einer bestimmten Kommune oder Region gesammelt und anonym ausgewertet. Dazu bekommt der Gutachterausschuss von den Notariaten Kopien sämtlicher Kaufurkunden über Immobilienverkäufe im Zuständigkeitsgebiet. Der Ausschuss bekommt auch alle Erbbaurechtsurkunden sowie – über die Gerichte – die Zuschläge von Zwangsversteigerungen. Hinzu kommen noch weitere wichtige Dinge, wie etwa die Ertragssituation bei bestimmten Grundstücken. Alle diese Daten fließen in die Kaufpreissammlung ein. Der Gutachterausschuss hat so einen umfassenden Überblick über die Preise vor Ort. Die Kaufpreissammlung bildet die Basis für die Ermittlung der Bodenrichtwerte oder für die Erstellung von Verkehrswertgutachten. Die Bodenrichtwerte sind öffentlich zugänglich, oft stehen sie sogar im Internet. Sie erlauben gerade bei unbebauten Grundstücken, aber auch bei Grundstücken mit einfachen, älteren Häusern, eine erste Einschätzung des Werts anhand der Grundstücksgröße.
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