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Tipp der Woche vom 15. Februar 2010
Keine Geldstrafe riskieren!
Wenn Sie heute nach den Vorschriften der seit 1. Oktober 2009 geltenden Energieeinsparverordnung EnEV 2009 bauen, umbauen oder umfassend sanieren, dann müssen Sie sich strikt an die Vorschriften der Verordnung halten. Andernfalls droht Ihnen ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Auch die mit dem Bau oder der Sanierung beauftragten Handwerksbetriebe müssen Ihnen die Einhaltung der geltenden Vorschriften bestätigen – und das Bauamt kann die Bestätigungen jederzeit einfordern. Damit nichts schief läuft, lassen Sie sich am besten vor der Maßnahme vom Sachverständigen beraten und die Bauarbeiten auch vom unabhängigen Experten kontrollieren.
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© VPB 2010, Berlin
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