Bauabnahme
Die Bauabnahme gehört, neben der Unterzeichung des Vertrags, zu den wichtigsten Rechtsakten beim Bauen. Mit dem Tag der offiziellen Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Ab diesem Zeitpunkt müssen Bauherren dem Bauunternehmer alle Mängel nachweisen. Außerdem gehen mit der Unterzeichnung der offiziellen Bauabnahme auch alle Gefahren und Risiken auf die Bauherren über. Das heißt, sie müssen ihr Haus nun selbst versichern – gegen Brand, Wasser- oder Sturmschäden. Bauherren sollten der Bauabnahme deshalb größte Aufmerksamkeit widmen und sich niemals mit vorgefertigten Erklärungen zufrieden geben. Die Bauabnahme sollte grundsätzlich auf der Baustelle stattfinden. Kluge Bauherren treffen sich vor der eigentlichen Bauabnahme ein- oder sogar mehrmals mit ihrem
Bauexperten direkt auf der Baustelle – zur sorgfältigen Baukontrolle. Nur so können Mängel rechtzeitig erkannt und finanzielle Folgekosten für den Bauherren vermieden werden.
Die Bauabnahme ist in § 640 Abs.1 BGB gesetzlich geregelt. Demnach muss derjenige, der ein Haus bauen lässt, das von ihm bestellte Werk später auch abnehmen. Das heißt, er ist zur
Bauabnahme verpflichtet, sobald der Bauunternehmer seinen Bauvertrag erfüllt hat, das Eigenheim also fertiggestellt ist. Nach dem BGB sind übrigens unwesentliche Mängel kein Grund, die Bauabnahme zu verweigern. Welche Mängel allerdings unwesentlich sind und welche gravierend, das führt ebenso häufig zum Streit zwischen Bauherren und Bauunternehmer, wie die Frage, wann ein Haus wirklich fertig ist.
Der Begriff "Bauabnahme" bedeutet zum einen die Billigung des Werks als im Wesentlichen vertragsgemäß und zum anderen dessen Inbesitznahme. Im Alltag wird das häufig ungenau formuliert und als "Übergabe" bezeichnet. Das ist aber etwas anderes: Übergabe bedeutet lediglich die Aushändigung der Schlüssel. In den vergangenen Jahren haben sich am Bau bestimmte Verfahrensweisen etabliert, die allerdings nicht im Sinne der privaten Bauherren sind. So drängen beispielsweise viele Bauunternehmer auf die Bauabnahme des Hauses, obwohl wichtige Dinge noch gar nicht erledigt sind. Ein Bauberater kann Sie bei der Bauabnahme unterstützen und so vor den schlimmsten Folgen bewahren.
Arnsberg
Die Stadt Arnsberg gehört zum Kreis Hochsauerlandkreis und ist Sitz der Bezirksregierung Arnsberg. Die Stadt Arnsberg liegt im Tal der Ruhr nördlich Norden des Rheinischen Schiefergebirges zwischen dem Naturpark Arnsberger Wald und dem Naturpark Homert. Im gesamten Stadtgebiet der Stadt Arnsberg liegt die Einwohnerzahl bei z.Zt. ca. 75000 Einwohnern.
Folgende zur Stadt Arnsberg zugehörigen Ortsteile liegen außerhalb der Kernstadt Arnsberg: Bachum, Bergheim, Breitenbruch, Bruchhausen, Herdringen, Holzen, Müschede, Neheim-Hüsten, Niedereimer, Oeventrop, Rumbeck, Uentrop, Vosswinkel und Wennigloh.
Durch die verkehrsgünstige Lage mit Anbindung an die Autobahn 445 und 46 und an die Bundesstraße 7 sowie der Bahnverbindung in Richtung Dortmund und Kassel als auch aufgrund der historischen Innenstadt sowie dem Freizeit-, Kultur- und Bildungsangebot der Region verfügt die Stadt Arnsberg über eine reichhaltige Attraktivität als Wohnort u.a. für Familien.
Bauen in Arnsberg
Die Veränderung der Bevölkerungsentwicklung ist auch in Hinsicht auf die Grundstücksmarkpolitik für die Stadt Arnsberg zu einer große Herausforderung geworden. Hierbei ist die Schaffung von attraktiven und zielgruppenorientierten Wohnbauflächen ein zentrales Element der Stadtentwicklung. Der zukünftige Bedarf an zusätzlicher Wohnbaufläche für das Kerngebiet der Stadt Arnsberg wird aufgrund aktueller Prognosen stagnieren bis leicht rückläufig sein. Hierbei spielt auch eine Rolle, dass der in naher Zukunft sich verstärkte Eigentümerwechsel vorhandener Wohnhäuser auf den Neubaubereich auswirken wird. Die Nachfrage nach altengerechten innenstadtnahen Eigentum wird hingegen in den nächsten Jahren aufgrund der demographischen Entwicklung ansteigen.
Es ist zu erwarten, dass der Bedarf an Ein- und Zweifamilienhausneubaugrundstücken stagnieren wird. Die Stadt Arnsberg trägt dem aktuellen Grundstücksbedarf Rechnung, in dem sie über die vorhandenen Baulücken und aktuell vermarkteten Wohnbauflächen hinaus vor allem im Stadt- und Ortsrandrandgebieten neue Baugebiete entwickelt. Die Kosten für erschließungsbeitragsfreie Grundstücke lagen Ende 2010 in Arnsberg aufgrund den Angaben im Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im der Kernstadt Arnsberg bei guter Lage bei ca. € 160,00, bei mittlerer Lage bei ca. € 120,00 und bei mäßiger Lage bei ca. € 80,00 sowie in den z.T. ländlich geprägten Ortsteilen zwischen € 150,00 und € 70,00.
Verband Privater Bauherren in Arnsberg
Das VPB-Regionalbüro Hellweg-Sauerland ist im Auftrag des Verband Privater Bauherren für seine Mitglieder in der Arnsberg zuständig.
Als
Bauberater steht Ihnen Dipl. Ing. Karsten Sommer zur Verfügung. Er verfügt über eine über 25-jährige Berufserfahrung und ist seit über 20 Jahren als freischaffender Architekt tätig. Die aus seiner Tätigkeit als Architekt sowie den auch vom Verband vorgeschriebenen regelmäßigen Fortbildungen gewonnenen Erfahrungen versetzt ihn in die Lage, als
Bausachverständiger anfallende Probleme beim Hausbau oder Hauskauf qualifiziert anzugehen, private Bauherren oder Hauskäufer in Arnsberg fachlich umfassend zu beraten und sie vor Fehlentscheidungen und Nachteilen zu bewahren.