BERLIN. Mit dem Inkrafttreten des neuen Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) am 1. Juli 2007 hat sich für die Besitzer von Eigentumswohnungen einiges verändert, manches erleichtert. Wichtige Modernisierungen, wie beispielsweise der Einbau eines Fahrstuhls für den barrierefreien Zugang, oder die Installation eines umweltfreundlichen Gasbrenners, sind seit Inkrafttreten der Novelle einfacher möglich als bisher. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.
Konnte bisher bereits ein einzelner Eigentümer Investitionen auf Jahre blockieren, so lassen sich Modernisierungen ab nun leichter auch gegen den Widerstand einer Minderheit durchsetzen. Wollen die Wohnungseigentümer ihr gemeinschaftliches Eigentum dem Stand der Technik anpassen, dann benötigen sie dazu nur noch eine Dreiviertel-Mehrheit aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer, die aber – so detailliert will es der Gesetzgeber – zusammen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile halten.
Viele Eigentümergemeinschaften nutzen die neuen Chancen, um ihre Immobilie energetisch zu sanieren. Sie sparen damit nicht nur auf Dauer viel Geld und schonen die Umwelt, sondern sie mehren auch den Wert ihrer Wohnimmobilie. Außerdem brauchen bestehende Gemeinschaften einen Energieausweis. Der VPB rät allerdings zur Vorsicht und sorgfältigen Vorbereitung der Sanierungsmaßnahmen, denn gerade beim Sanieren kann viel schief gehen. Schon kleine Veränderungen am bauphysikalischen Gefüge des Gebäudes können große und auch unerwünschte Auswirkungen haben. Im schlimmsten Fall, so warnt der Verbraucherschutzverband, holt sich die Hausgemeinschaft durch falsche Sanierung teure Bauschäden ins Haus.
Voraussetzung für eine aufs Gebäude abgestimmte energetische Sanierung ist immer ein fundiertes Energie- und Sanierungsgutachten. Dazu untersucht und bewertet der erfahrene Bausachverständige die vorhandenen Strukturen. Er prüft, welche Sanierungsmaßnahmen und Baustoffe für das Anwesen in Frage kommen, in welcher Reihenfolge die Arbeiten erledigt werden müssen und was diese im Einzelnen kosten. Ausgestattet mit solch detaillierten Vorgaben kann die Eigentümergemeinschaft die Sanierung systematisch angehen, einzelne Positionen beim örtlichen Handwerk ausschreiben und die Sanierung gegebenenfalls im Laufe mehrerer Jahre in finanziell überschaubaren Etappen absolvieren.
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Ratgeber "Eigentumswohnung"
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Ratgeber "Vom Mieter zum Eigentümer"
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111,
E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.