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Baubegleitende Qualitätskontrolle – ein Praxisbericht


"Wie sieht die Qualitätskontrolle der durchgeführten Arbeiten bei einem Neubau aus?" "Wann besuchen Sie unsere Baustelle?" Dies sind häufig gestellte Fragen von Neumitgliedern, die sich für eine fachkundige Begleitung ihres Neubaus durch den VPB entschieden haben.

Wenn private Bauherren – im Idealfall bereits vor Vertragsabschluss – den Weg zu einem unserer Regionalbüros gefunden und gemeinsam mit ihrem Berater die vorliegenden Unterlagen (Baubeschreibung, Werkvertrag, Zeichnungen) besprochen haben (s. VPB-News Sommer 09), möchten sie wissen, wie die Baubegleitung konkret aussieht.

"Um möglichst viele Fehlerquellen und mangelhaft ausgeführte Leistungen während der Bauphase eines Ein- oder Zweifamilienhauses zu vermeiden bzw. rechtzeitig "reparieren" zu lassen, empfehle ich meinen Kunden sieben- bis acht Baustellentermine, je nachdem ob das Haus unterkellert wird oder nicht", erklärt der Leiter des VPB-Regionalbüros Dortmund, Dipl.-Ing. Peter Hoff.

Der erste wichtige Termin, der meistens nicht sehr lange dauert, ist die Begutachtung der fertig gestellten Bewehrung, bevor die Bodenplatte betoniert wird. "Dabei wird kontrolliert, ob die im Plan eingezeichnete Bewehrung korrekt gelegt, Wärmedämmung, Sauberkeitsschicht, Fundamenterder und ggf. Fugenbänder ordnungsgemäß. eingebaut wurden", erklärt Peter Hoff.

Bei einem Bauvorhaben mit Keller ist es sinnvoll, den zweiten Baustellenbesuch nach der Fertigstellung des Kellergeschosses anzusetzen, um die Abdichtung vor der Anbringung einer möglichen Dämmung und vor Verfüllung der Baugrube überprüfen zu können. Die Ausführung eines Stahlbetonkellers, die sog. "weiße Wanne", erfordert einen höheren Überprüfungsaufwand.

Ob mit oder ohne Keller – zu dem nächsten fälligen Termin sollten sich Bauherren mit ihrem VPB-Berater nach Fertigstellung des Rohbaus inklusive des Dachstuhls und der Dacheindeckung auf der Baustelle treffen. "Zu diesem Zeitpunkt kontrolliere ich den gesamten Rohbau und die Zimmererarbeiten vor Ausführung der Dachdeckerarbeiten", sagt der Dortmunder VPB-Bauherrenberater.

Danach ist es sinnvoll, dass die Bauherren Ihren Berater über den Bautenstand vor der Aufbringung des Innenputzes informieren, damit die Rohinstallationen Elektro- und Sanitär sowie der Fenstereinbau überprüft werden können. Nach Einbau des Innenputzes wäre dies nicht mehr möglich.

Eine weitere Qualitätskontrolle sollte während der Fassadenarbeiten stattfinden. Der richtige Zeitpunkt für einen Baustellentermin bei der Erstellung einer Verblendfassade ist entweder nach Fertigstellung einer Gebäudeseite (wenn die andere Seite noch bearbeitet wird) oder wenn das Erdgeschoss bis zu einer Höhe von ca. 1 m fertig gestellt ist. Hier ist es nötig, während der Ausführung zu kontrollieren, um Dämmung und Abdichtungsebene zu überprüfen.

Wird ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) auf die Fassade aufgebracht, sollten, wenn der VPB-Berater auf die Baustelle kommt, die Dämmung aufgebracht und die Vorarbeiten (Winkel, Anschlüsse und zusätzlicher Gewebeeinbau) fertig gestellt sein. Hoff: "Dieser Termin sollte unbedingt vor Aufbringung des Armierungsputzes stattfinden, damit die für das WDVS wichtigen Vorleistungen noch zu sehen sind." Wenn die Fassade lediglich mit Außenputz versehen wird, sollte der Baustellenbesuch nach Fertigstellung der Vorarbeiten stattfinden, damit der VPB-Experte den Einbau von Gewebe, Winkeln und Anschlüssen kontrollieren kann. "Der richtige Zeitpunkt für einen sehr wichtigen Termin ist nach Einbringen der Zwischensparrendämmung, der Dampfsperre und der Unterkonstruktion, jedoch vor Anbringung der Gipskartonplatten", weiß. Dipl.- Ingenieur Peter Hoff aus langjähriger Erfahrung, der bei diesem Bautenstand die Anschlüsse der Dampfsperre sowie die Ausführung der Dämmarbeiten kontrolliert, die die Luftdichtigkeit gewährleisten.

Ist ein Blower-Door-Test vorgesehen, sollte dieser spätestens jetzt durchgeführt werden.

Dann sollten die Bauherren ihren Berater darüber informieren, wann der Estrich eingebracht werden soll. "Vorher ist eine Überprüfung der Rohinstallation der Heizung sowie der Verlegung der Trittschall- bzw. Wärmedämmung unterhalb des Estrichs sinnvoll", so der Bauherrenberater weiter. Wenn eine Fußbodenheizung eingebaut werden soll, kontrolliert der VPB-Berater jetzt die Rohrleitungen, die an Böden und Decken verlegt wurden sowie die Systemplatte der Fußbodenheizung. Außerdem muss vor dem Einbau der sanitären Einrichtungen nun unbedingt geprüft werden, ob die Abdichtungen in den Bädern vorhanden sind und fachgerecht ausgeführt wurden. Auch die Belegreife des Estrichs kann zu diesem Bauabschnitt beurteilt werden, außerdem macht eine Sichtkontrolle zur Vorbereitung der Abnahme jetzt Sinn.

Die drei vorgenanten Termine können – je nach Bauablauf – zeitlich variieren. "Der zeitaufwendigste Termin ist der eigentliche Abnahmetermin, sagt der Leiter des Dortmunder Regionalbüros, "da dann noch einmal alle sichtbaren Oberflächen, der Leistungsstand und ggf. die Nacherfüllungen überprüft werden." Spätestens dann sollten auch alle Unterlagen übergeben werden.

Für einen reibungs- und lückenlosen Ablauf einer solchen Komplettbegleitung ist es sinnvoll, den VPB-Berater mindestens zwei bis drei Tage vor Erreichen des jeweiligen Bautenstands zu benachrichtigen. Dann bleibt in der Regel genügend Zeit, rechtzeitig einen Termin auf der Baustelle zu vereinbaren, bevor das nächste Gewerk möglicherweise seine Arbeit schon begonnen hat und die vorher erbrachten Leistungen nicht mehr zu erkennen sind.

"Wenn die Zusammenarbeit mit dem ausführenden Unternehmen, dem Bauträger oder Architekten optimal läuft, ist es natürlich sinnvoll und konstruktiv, wenn auch dieser an den Baustellenterminen teilnimmt", erklärt Peter Hoff, "dann lassen sich aufgefallene Mängel oder unsachgemäß ausgeführte Leistungen und ihre Überarbeitung gleich vor Ort und vor den Bauherren mit den richtigen Ansprechpartnern besprechen." In jedem Fall erhalten die Mitglieder nach jedem Termin ein Protokoll, in dem die einzelnen Punkte festgehalten werden und auf möglicherweise mangelhaft ausgeführte Arbeiten hingewiesen wird.

"Dies beschreibt den modellhaften Fall einer Baubegleitung durch den VPB, in dem der Bauherr sich durch die Beauftragung aller aufgezählten Termine auf der sicheren Seite befindet", sagt der Ingenieur. Natürlich kann jeder VPB-Kunde mit seinem Berater aber auch einen anderen Weg gehen, weniger oder – bei unvorhergesehenen Komplikationen oder erhöhtem Beratungsbedarf – auch mehr Termine vereinbaren.

Und auch für diejenigen, die den VPB erst nach Beginn ihrer Baumaßnahme entdecken, ist zu jedem Zeitpunkt der Einstieg in eine begleitende Qualitätskontrolle für die noch anstehenden Leistungen möglich.

Auch dann ist es allerdings als Grundlage für eine fundierte Kontrolle hilfreich, wenn dem Berater die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stehen. Interessenten, die dazu noch einmal den Beitrag in der Sommer-Ausgabe der VPB-News nachlesen möchten, können diese im VPB-Bundesbüro (Tel.: 030/27 89 010) anfordern.

Autorin: Gisela Hoff, VPB-Regionalbüro Dortmund





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