Bauabnahme
Die Bauabnahme gehört, neben der Unterzeichung des Vertrags, zu den wichtigsten Rechtsakten beim Bauen. Mit dem Tag der offiziellen Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Ab diesem Zeitpunkt müssen Bauherren dem Bauunternehmer alle Mängel nachweisen. Außerdem gehen mit der Unterzeichnung der offiziellen Bauabnahme auch alle Gefahren und Risiken auf die Bauherren über. Das heißt, sie müssen ihr Haus nun selbst versichern – gegen Brand, Wasser- oder Sturmschäden. Bauherren sollten der Bauabnahme deshalb größte Aufmerksamkeit widmen und sich niemals mit vorgefertigten Erklärungen zufrieden geben. Die Bauabnahme sollte grundsätzlich auf der Baustelle stattfinden. Kluge Bauherren treffen sich vor der eigentlichen Bauabnahme ein- oder sogar mehrmals mit ihrem
Bauexperten direkt auf der Baustelle – zur sorgfältigen Baukontrolle. Nur so können Mängel rechtzeitig erkannt und finanzielle Folgekosten für den Bauherren vermieden werden.
Die Bauabnahme ist in § 640 Abs.1 BGB gesetzlich geregelt. Demnach muss derjenige, der ein Haus bauen lässt, das von ihm bestellte Werk später auch abnehmen. Das heißt, er ist zur
Bauabnahme verpflichtet, sobald der Bauunternehmer seinen Bauvertrag erfüllt hat, das Eigenheim also fertiggestellt ist. Nach dem BGB sind übrigens unwesentliche Mängel kein Grund, die Bauabnahme zu verweigern. Welche Mängel allerdings unwesentlich sind und welche gravierend, das führt ebenso häufig zum Streit zwischen Bauherren und Bauunternehmer, wie die Frage, wann ein Haus wirklich fertig ist.
Der Begriff "Bauabnahme" bedeutet zum einen die Billigung des Werks als im Wesentlichen vertragsgemäß und zum anderen dessen Inbesitznahme. Im Alltag wird das häufig ungenau formuliert und als "Übergabe" bezeichnet. Das ist aber etwas anderes: Übergabe bedeutet lediglich die Aushändigung der Schlüssel. In den vergangenen Jahren haben sich am Bau bestimmte Verfahrensweisen etabliert, die allerdings nicht im Sinne der privaten Bauherren sind. So drängen beispielsweise viele Bauunternehmer auf die Bauabnahme des Hauses, obwohl wichtige Dinge noch gar nicht erledigt sind. Ein Bauberater kann Sie bei der Bauabnahme unterstützen und so vor den schlimmsten Folgen bewahren.
Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg ist als Stadtstaat ein Land der Bundesrepublik Deutschland und ist mit knapp 1,8 Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands, die siebtgrößte der Europäischen Union und die größte Stadt, die nicht Hauptstadt einer ihrer Mitgliedsstaaten ist. Die Stadt Hamburg besteht aus 104 Stadtteilen und ist in 7 Verwaltungsbezirke aufgeteilt:
Wandsbek
Bergedorf
Harburg
Altona
Eimsbüttel
Bezirk Mitte
Bezirk Nord
Damit die Bevölkerung nicht in die Randgebiete abwandert, schafft die Landesregierung der "Senat" Voraussetzungen, dass in den Innenstadtgebieten Flächen für den Geschosswohnungsbau geschaffen werden. Für den privaten Wohnungsbau in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihen- und Doppelhäusern stehen nur Flächen in den Randbereichen zur Verfügung, insbesondere in den Hamburger Stadtteilen Volksdorf, Ohlstedt, Bergstedt, Duvenstedt. Bergedorf, Rahlstedt und Poppenbüttel, und Bramfeld.
Auch in den weiteren Stadtteilen von Hamburg wie Niendorf, Schnelsen, Eidelstedt, Harburg, Ohlsdorf werden Voraussetzungen geschaffen, dass vorhandene Grundstücke geteilt und für eine Wohnhausbebauung freigegeben werden können.
Da die Grundstückspreise in Hamburg zwangsläufig teurer sind als im Speckgürtel mit den Gemeinden Ahrensburg, Norderstedt, Bargteheide, Großhansdorf, Trittau, Reinbek, Aumühle, Schwarzenbek, Wentorf, und Glinde wandern trotzdem viele junge Familien in diese Gemeinden ab, um dort ihre Wohnhäuser zu errichten.
Selbst weiter entfernt liegende Gemeinden wie Neuwulmstorf, Buxtehude, Stade, Buchholz und Jesteburg sind Gemeinden im Einzugsbereich der Freien und Hansestadt Hamburg, die gerne von den jungen Familien angenommen werden, da sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die bis in die Hamburger Innenstadt führen, zu erreichen sind.
Da sowohl Hamburg als auch die umliegenden Gemeinden nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen eigene Bebauungspläne aufzustellen, erfolgt dies in der Regel durch Investoren, die dann auch den Vertrieb und den Bau der Häuser übernehmen.
Dies hat zur Folge, dass die Bauwilligen zum Teil wenig Spielraum haben, sich ihren eigenen Vertragspartner auszusuchen und dies führt zwangsläufig auch dazu, dass die Baupreise höher ausfallen, da die Bauwilligen den Wettbewerb nicht nutzen können.
In allen Fällen hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, vor Kauf eines Grundstückes eine eingehende Baugrunduntersuchung durchführen zu lassen, denn alle derzeit zur Verfügung stehenden Flächen sind Flächen, die insbesondere in den gewachsenen Stadtteilen wie Sasel, Rahlstedt, Tonndorf, Allermöhe, Lohbrügge, Othmarschen, Flottbek, Blankenese, und Iserbrook bei der ursprünglichen Bebauung wegen der schlechteren Bodenverhältnisse ausgespart wurden.