Honorarsätze der Bauherrenberater
Der vom Verband Privater Bauherren e.V. bestellte Bauherren-Berater rechnet für den Bereich des Regionalbüro Erfurt seine Leistungen wie folgt ab:
Stundensätze
Bauherrenberater:
techn. Mitarbeiter/Sekretariat:
Messgeräteeinsatz:
Fahrtkosten pro km:
Fahrtkosten pro Stunde:
Digitalfotos je Stück:
Farbdrucke; Fotos je Stück:
Sw-Kopie; Drucke/Seite:
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netto
€ 75,00
€ 40,00
€ 44,66
€ 0,55
€ 45,00
€ 0,25
€ 2,52
€ 0,25
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brutto
€ 89,25
€ 47,60
€ 53,15
€ 0,65
€ 53,55
€ 0,30
€ 3,00
€ 0,30
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Baustellenkontrollen inkl. Protokoll in Abhängigkeit von Entfernungen:
bis 10 km
bis 20 km
bis 30 km
bis 40 km
über 40 km
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€ 170,00 (netto) / € 202,30 (inkl. MwSt.)
€ 200,00 (netto) / € 238,00 (inkl. MwSt.)
€ 230,00 (netto) / € 273,70 (inkl. MwSt.)
€ 260,00 (netto) / € 309,40 (inkl. MwSt.)
€ 300,00 (netto) / € 357,00 (inkl. MwSt.)
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- In den Verrechnungssätzen sind neben der Baubegehung (max. 1,0 Std.), ein ausführliches Besichtigungsprotokoll und sämtliche Nebenkosten enthalten.
- Dauert die örtliche Baukontrolle länger als 1 Stunde, wird die darüber hinausgehende Zeit mit € 89,25 pro Std. (inkl. MwSt.) abgerechnet.
Bei Abrechnung von Beratungsleistungen und Baukontrollen auf Zeitnachweis wird auf volle 0,25 Std. abgerundet.
Telefonische Kurzberatungen bis max. 20 Minuten sind für Mitglieder des Regionalbüro Erfurt mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten.
Telefonate und e-Mails mit beratendem Inhalt über 0,20 Stunde Länge werden mit o.a. Honorarsatz berechnet.
Nebenkosten:
Als Nebenkosten werden 5% der Verrechnungssätze in Ansatz gebracht. Sonstige Kosten, wie Kopiekosten, Anlegen von Akten, Auskünfte einholen etc werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Sonstiges:
In sich abgeschlossenen Leistungen werden kurzfristig abgerechnet.
Sporadisch in Anspruch genommene Leistungen werden zeitlich festgehalten, belegt und nach spätestens 5 Beraterstunden mit Ihnen abgerechnet.
Wir weisen daraufhin, dass bestimmte, eher selten zuerbringende Leistungen, unter Berücksichtigung geltender gesetzlicher Vorschriften anders als nach Zeitaufwand abzurechnen sind. Der Bauherren-Berater wird auf diese Umstände vor Entstehen einer Honorarpflicht hinweisen. Die Verrechnungssätze gelten ab September 2009.
Alle Brutto-Beträge inklusive 19% Mehrwertsteuer. Honorare, die gesetzlichen Bestimmungen unterliegen, werden nach diesen entsprechend abgerechnet.