 |
|
|
 |
Sie wohnen in einem Altbauhaus oder möchten eines kaufen? Wenn da nur nicht so viele Fragen wären: Worauf muss man beim Kauf achten? Wie erkenne ich Kostenfallen? Was kann ich für den Erhalt meines Hauses tun? Wer hilft, wenn es zu Schäden gekommen ist? Fragen Sie die VPB-Experten! Sie beraten Sie in allen Fragen rund ums Bauen.
|
 |
 |
Tipp zum Thema Altbau:
Grundstücksteilung kostet Geld
Wer ein großes Grundstück gekauft oder gar geerbt hat und es teilen möchte, der darf nicht einfach einen Zaun über das Terrain ziehen. Eine Grundstücksteilung ist ein amtlicher Vorgang und gesetzlich geregelt. Zunächst muss der Besitzer prüfen, ob die Teilung genehmigungsfähig ist und ob die beiden vorgesehenen Grundstückhälften überhaupt sinnvoll bebaut werden können. Darf der Boden geteilt werden, muss das Vermessungsamt die beiden neu entstandenen Grundstücke einmessen. Anschließend werden die Vermessungsergebnisse vom Notar beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Dabei fallen Gebühren an, für das Vermessungsamt, die Baubehörde, den Notar und natürlich auch fürs Grundbuchamt.
|
 |
 |
Bilder zum Thema Altbau:
  
|
 |
 |
Tipp zum Thema Altbau:
Risse nicht ignorieren
Risse in Wohngebäuden können sehr unterschiedliche Ursachen haben: Erschütterungen, steigende oder sinkende Grundwasserspiegel, Bergbau oder auch problematische Böden. Je nach Größe muss der Riss genauer untersucht und, falls nötig, fachgerecht saniert werden. In der Regel harmlos sind so genannte Haarrisse. Darunter verstehen Bauexperten kleine, extrem feine Risse, die sich im Putz bilden und nicht breiter werden als 0,2 Millimeter. Alle Risse, die weiter aufklaffen, müssen vom Sachverständigen begutachtet werden. Hausbesitzer sollten sie nicht auf die leichte Schulter nehmen.
|
 |
 |
Tipp zum Thema Altbau:
Lastenzuschuss
Das kann jeden treffen: Der Job ist weg und Haus oder Eigentumswohnung sind noch nicht abbezahlt. Was tun? Es gibt einen Rettungsanker: Nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen und unverschuldet in Not geraten sind, haben Anspruch auf Wohngeld. Dieses spezielle Wohngeld heißt Lastenzuschuss. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört und wie viel Geld bekommt, das hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Belastung durch den Baukredit. Der Zuschuss wird in der Regel für ein Jahr bewilligt, danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Antragsformulare gibt es bei der örtlichen Wohngeldstelle der Gemeinde- oder Kreisverwaltung.
|
 |
 |

VPB Verband privater Bauherren e.V.
Chausseestr. 8, 10115 Berlin
Telefon 0 30 / 27 89 01-0
Telefax 0 30 / 27 89 01-11
info@vpb.de

|
|
|