Angebote unserer Netzwerkpartner

Wenn es für Bauherren interessante Informationen von Dritten gibt, präsentieren wir diese hier. Der VPB ist für den Inhalt der genannten oder verlinkten Angebote nicht verantwortlich.

Radon-Handbuch Deutschland

Das Radon-Handbuch, herausgegeben vom Bundesamt für Strahlenschutz, informiert über das radioaktive Gas Radon, das aus dem Erdreich entweicht und sich in Gebäuden anreichern kann. Ein langjähriger Aufenthalt in Innenräumen mit erhöhter Radonkonzentration erhöht nachweislich das Lungenkrebsrisiko. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den Radonschutz in das Strahlenschutzgesetz aufgenommen, das gemeinsam mit der neuen Strahlenschutzverordnung seit Ende 2018 vollständig in Kraft ist. Das Vorkommen von Radon im Boden ist in Deutschland sehr unterschiedlich. Das Radon-Handbuch zeigt, wie das Edelgas in Gebäude gelangt und welchen Einfluss typische Bauweisen und Gebäudeeigenschaften auf den Radongehalt in Innenräumen haben. Es erläutert bautechnische Regeln und wie Gebäude vor Radon geschützt werden können. Kostenloser Download hier:

>> Radon-Handbuch2019.pdf

Inhalt der Baubeschreibung

Das neue Bauvertragsrecht ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten und gilt für alle Verbraucherbauverträge, die seit diesem Tag geschlossen werden. Neu ist darin das Recht der Bauherren auf eine ordentliche Baubeschreibung. Der Inhalt der Baubeschreibung wird in Artikel 249 EGBGB genau geregelt. Bauherren können also verlangen:

Inhalt der Baubeschreibung

(1) In der Baubeschreibung sind die wesentlichen Eigenschaften des angebotenen Werks in klarer Weise darzustellen. Sie muss mindestens folgende Informationen enthalten:

1. allgemeine Beschreibung des herzustellenden Gebäudes oder der vorzunehmenden Umbauten, gegebenenfalls Haustyp und Bauweise,

2. Art und Umfang der angebotenen Leistungen, gegebenenfalls der Planung und der Bauleitung, der Arbeiten am Grundstück und der Baustelleneinrichtung sowie der Ausbaustufe,

3. Gebäudedaten, Pläne mit Raum- und Flächenangaben sowie Ansichten, Grundrisse und Schnitte,

4. gegebenenfalls Angaben zum Energie-, zum Brandschutz- und zum Schallschutzstandard sowie zur Bauphysik,

5. Angaben zur Beschreibung der Baukonstruktionen aller wesentlichen Gewerke,

6. gegebenenfalls Beschreibung des Innenausbaus,

7. gegebenenfalls Beschreibung der gebäudetechnischen Anlagen,

8. Angaben zu Qualitätsmerkmalen, denen das Gebäude oder der Umbau genügen muss,

9. gegebenenfalls Beschreibung der Sanitärobjekte, der Armaturen, der Elektroanlage, der Installationen, der Informationstechnologie und der Außenanlagen.

(2) Die Baubeschreibung hat verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Werks zu enthalten. Steht der Beginn der Baumaßnahme noch nicht fest, ist ihre Dauer anzugeben.

>> Artikel 249 EGBGB

Online Energiespar-Ratgeber

Holen Sie sich hier den Energiespar-Ratgeber vom VPB. Überprüfen Sie Ihre Heizkosten und den Heizenergieverbrauch Ihres Gebäudes, suchen Sie das kostengünstigste und emissionsärmste Heizsystem für Ihren Neubau, prüfen Sie die Wirtschaftlichkeit von Modernisierungsmaßnahmen oder suchen Sie nach passenden Förderprogrammen für Ihre geplanten Modernisierungs-maßnahmen. Dieses und mehr erhalten Sie in Kooperation mit CO2online.de und in Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltministerium.

>> Energiespar-Ratgeber

Ratgeber für sehbehinderte und blinde Menschen

Der Ratgeber "Wohnberatung für sehbehinderte und blinde Menschen", herausgegeben von der Stadt Hagen, gefördert durch das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes NRW, hilft Betroffenen, ihre Wohnung der Sehbehinderung anzupassen.

Wenn die Wohnung aufgrund einer eingetretenen Sehbehinderung oder Erblindung nicht mehr passt, sind Ideen und Mut gefragt. Nur wer richtig wohnt, lebt gut und kann auch weiterhin selbstständig seinen Alltag in der Wohnung gestalten. Der im sehbehindertengerechten Layout erstellte, 86seitige, systematisch gegliederte Ratgeber enthält beispielsweise umfangreiche Vorschläge zur Verhütung von Unfällen und Stürzen, fachlich fundierte Tipps für eine sehbehindertengerechte Beleuchtung und kontrastreiche Gestaltung, detaillierte Checklisten für die Neuorganisation der Küche, differenzierte Hinweise für Neuanschaffung und Renovierung sowie nützliche Empfehlungen zur Grundausstattung von Alltagshilfen in Küche, Bad, Wohn- und Arbeitszimmer.
Den Ratgeber gibt es wahlweise auf zwei Audiokassetten oder auf CD im einfachen Daisyformat (mit MP3 Playern abspielbar), zu bestellen unter:

Stadt Hagen Fachbereich Jugend und Soziales
Wohnberatung
Berliner Platz 22
58089 Hagen
wohnberatung@stadt-hagen.de


oder zum direkten Download hier:
>> Wohnberatung_fuer_sehbehinderte_und_blinde_Menschen-160506.pdf

Sicher wohnen

Interessante Broschüren zum sicheren Wohnen, Gärtnern und Heimwerken bietet die "Aktion Das sichere Haus" an. Die Broschüren können online direkt bestellt und heruntergeladen werden:
>> http://das-sichere-haus.de/broschueren/cache/nc/

Sicher wohnen heißt auch: Familie und Haus vor Einbruch und ungebetenen Gästen schützen. Sicherheitsmaßnahmen lassen sich vor allem beim Neubau und Renovierung gut einplanen. Wichtige Tipps dazu und Broschüren zum Thema stellt die Polizei online zur Verfügung.

>> http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/diebstahleinbruch.html

Schimmelpilzberatung

Schimmel ist eine ernste Sache. Die Broschüre, herausgegeben vom Netzwerk Schimmelpilzberatung Baden-Württemberg, erklärt die komplexe Problematik.

>> Flyer Schimmelpilzberatung  (2 MB)

Bauqualität ist Teamwork

Wie kann das Verhältnis zwischen Bauherren und Bauunternehmen verbessert werden? Wie lassen sich Qualität und Preis als zentrale Aspekte des Bauens zur Zufriedenheit aller Beteiligten optimieren? Das Interesse an der Beantwortung dieser und anderer Fragen hat die Initiative "Gutes Bauen in NRW" veranlasst, eine Studie in Aufrag zu geben. Herausgekommen sind einige erstaunliche und interessante Ergebnisse, die in dieser Broschüre zusammengefasst sind und die Sie als Bauherr im Vorfeld Ihrer Bauentscheidungen nutzen können.

>> https://www.inqa.de/DE/Startseite/start_node.html

Wichtige Bauvorschriften

Zum Download einfach mit rechten Maustaste auf den Link klicken und "Ziel speichern unter" auswählen. Wenn Ihr Browser die Darstellung von PDF-Dateien ermöglicht, können Sie auch einfach mit der linken Maustaste auf den Link klicken.

Das neue Bauvertragsrecht: §§ 631 - 650v BGB

Vorschriften zum Verbraucherbauvertrag und deren Unabdingbarkeit: §§ 650i - 650o BGB

Informationspflichten beim Verbraucherbauvertrag: Art. 249 EGBGB

Nachbarrechtsgesetze der Länder

Bayern: >> http://www.gesetze-bayern.de/...
Baden-Württemberg: >> http://www.landesrecht-bw.de/jportal/...
Berlin: >> http://gesetze.berlin.de/...
Brandenburg: >> http://www.bravors.brandenburg.de/...
Hessen: >> http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/...
Niedersachsen: >> http://www.nds-voris.de/jportal/...
Nordrhein-Westfalen: >> https://recht.nrw.de/...
Rheinland-Pfalz: >> http://landesrecht.rlp.de/jportal/...
Saarland: >> http://sl.juris.de/...
Sachsen: >> http://www.revosax.sachsen.de/...
Sachsen-Anhalt: >> http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/...
Schleswig-Holstein: >> http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/...
Thüringen: >> http://landesrecht.thueringen.de/...

Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern: ohne ges. Regelung